Ursachen hausgemacht
Kaum Strafen für ausländische Verkehrssünder
Es ist amtlich: Die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder durch österreichische Behörden funktioniert nicht. Die Ursachen dürften zum Teil hausgemacht sein. Aus einem gemeinsamen Bericht von Verkehrs- und Innenministerium und Bundeskanzleramt geht hervor, dass nur mit Deutschland die Strafverfolgung einigermaßen klappt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 06.08.2010
EU-Länder wenig kooperativ
Alleine in der Steiermark werden pro Jahr 10.000 Strafverfahren eingestellt, die italienische Auto-Kennzeichen betreffen. Italien erteilt laut dem österreichischen Behörden-Bericht keine Auskunft über die Besitzer der Fahrzeuge. Ungarn wiederum akzeptiere österreichische Verwaltungsentscheidungen nicht und lehne Rechtshilfeersuchen ab. Frankreich verweigere die Zustellung österreichischer Strafzettel. Mit Deutschland hingegen funktioniert, unter anderem wegen der sprachlichen Vorteile, die Ermittlung des Zulassungsbesitzers. Laut Verkehrsministerium zahlen die meisten Deutschen die Pönalen.
EU-Staaten setzen auf Eucaris
Nun ist ein Beitritt Österreichs zum europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem Eucaris geplant. Es wurde vor 16 Jahren gegründet und hätte längst eine direkte Abfrage von Lenkerdaten ermöglicht. Bereits 14 Staaten haben das elektronische Netzwerk installiert, Italien führt gerade die Installationsarbeiten durch.
Aus dem Büro von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) heisst es, Österreich habe bisher auf eine andere nicht-elektronische Basis zum Austausch der Fahrzeugdaten gesetzt, auf den sogenannten Prümer Vertrag. Doch offensichtlich setze sich in der EU jetzt das elektronische Eucaris-System durch.
Ausländer sofort abstrafen
Der ÖAMTC fordert außerdem, dass Verkehrssünder möglichst angehalten und an Ort und Stelle abgestraft werden sollte. Umgekehrt bleibt auch ein Großteil der im Ausland vom Radar erfassten österreichischen Temposünder ungestraft. Die niederösterreichischen Behörden berichten, dass an sie bisher nur vier Vollstreckungsansuchen aus anderen EU-Staaten herangetragen wurden.