Für "außergerichtlichen Familienausgleich"

Kinderanwälte fordern Schlichtungsstellen

Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften machen sich für die Einrichtung von "außergerichtlichen Schlichtungsstellen" stark. Zuvor hatten die Familienrichter eine "Schlichtungsstelle" gefordert, die Streitigkeiten betreffend Besuchsrecht, Unterhalt oder Obsorge außerhalb des Gerichts regeln soll.

Kinder im Zentrum

Nach dem Vorbild eines "Außergerichtlichen Tatausgleichs" im Strafrecht fordern die österreichischen Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaften nun die Einrichtung von außergerichtlichen "Schlichtungsstellen". Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder gelegt werden, sagt die Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Wichtig sei jedenfalls, dass das verpflichtend vor einem Gerichtsverfahren stattfindet: Eltern, die Streitigkeiten oder Trennungsabsicht haben, sollten dabei informiert werden und Fragen stellen können.

Eskalation abwenden

Mithilfe von psychosozialer Beratung sollen Konflikte zwischen Vater und Mutter abgefangen werden, bevor die Lage zwischen Eltern und Kinder eskaliert. Erst wenn der "außergerichtliche Familienausgleich", wie ihn die Jugendanwältin nennt, scheitert, sollen die Streitfälle vor Gericht gebracht und die Gründe für das Scheitern mitgeteilt werden. Wenn dann etwa ein Elternteil die Mitwirkung verweigert, dann könnte sich das schon auf das Urteil etwa über Obsorge oder Besuchsrecht auswirken. Sollten die Eltern bei der außergerichtlichen Einigung ihre persönlichen Rachegelüste ausleben wollen, könnte das dann in das Gerichtsurteil miteinfließen.