Bürgermeister dennoch zufrieden
"Mitwirkungspflicht": Kaum Praxisfolgen
Asylwerber dürfen sich künftig in der ersten Woche ihres Aufenthalts nicht ohne guten Grund aus dem Asylerstaufnahmezentrum entfernen. Das ist der Kern der geplanten Neuregelung, die ÖVP und SPÖ vorgestellt haben. Die Bürgermeister der beiden Gemeinden mit einem Erstaufnahmezentrum zeigen sich zufrieden mit der Neuregelung, erwarten aber in der Praxis keine großen Änderungen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 08.09.2010
Traiskirchen und St.Georgen
Die Flüchtlinge müssen eine Woche lang ständig für Befragungen oder Untersuchungen zur Verfügung stehen, und zwar im jeweiligen Erstaufnahmezentrum. Davon gibt es zwei: eines in Traiskirchen in Niederösterreich und eines in St.Georgen im Attergau in Oberösterreich.
"Illegale verschwinden weiter"
Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen sind derzeit rund 192 Personen untergebracht. Bürgermeister Fritz Knotzer von den Sozialdemokraten sieht die einwöchige Mitwirkungspflicht positiv. Für den Alltag in Traiskirchen selbst sei aber keine große Änderung zu erwarten, sagt Fritz Knotzer. Denn schon jetzt müssten viele fünf Tage in der Betreuungsstelle bleiben, um die Bürokratie und die Gesundheitschecks abzuwickeln. "Jene, die in die Illegalität verschwinden, werden auch in Zukunft verschwinden. Der macht sein Erstgespräch und ist weg."
"Dann wären uns Probleme erspart geblieben"
Die zweite betroffene Gemeinde ist St.Georgen im Attergau, mit dem kleineren Asyl-Erstaufnahme-Zentrum Thalham, 80 Personen sind hier im Moment. Bürgermeister ist Wilhelm Auzinger (ÖVP) reagiert grundsätzlich positiv. Er habe schon vor Jahren gemeint, das das so gehandhabt werden sollte. "Dann wären uns in St. Georgen viele Probleme erspart geblieben." Mit diesen früheren Problemen meint Wilhelm Auzinger auf Nachfrage, es habe damals zahlreiche Diebstähle durch Asylwerber gegeben. Heute gebe es keine derartigen Probleme mehr.
Wenig Änderung in Praxis
Beide Bürgermeisten meinen, die eine Woche "Mitwirkungspflicht" sei zumutbar, das sei auch kein Einsperren, denn die Leute könnten sich auf dem Gelände frei bewegen, so Auzinger. Und beide Bürgermeister sind einig, dass die geplante Neuregelung zur Mitwirkungs- und de facto Anwesenheitspflicht für Asylwerber nicht viel ändern wird.