Bilanz nach einem Monat

Fußfessel: Nur wenige bekommen sie

Fußfessel statt Gefängnis: Seit einem Monat haben Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge die Möglichkeit, sich mit einer Fußfessel ausstatten zu lassen. Das Interesse ist groß, tatsächlich in den Hausarrest gewechselt sind aber nur wenige.

Morgenjournal, 01.10.2010

Nur zwei von 200

200 Strafgefangene haben einen Antrag auf Fußfessel gestellt, bis jetzt sind aber erst zwei Personen in den elektronischen Hausarrest überstellt worden, zwei weitere sollen heute folgen, sagt Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion. Probleme mit der Elektronik habe es bisher nicht gegeben. Auch sonst laufe alles nach Plan.

Allerdings: von 200 Interessenten haben nur zwei die Fußfessel erhalten, von einer großen Entlastung der Haftanstalten kann derzeit wohl noch keine Rede sein.

Fälle genau prüfen

Außerdem habe jeder Fall seine Spezialität, sagt Prechtl: im einen Fall seien Unterkunft und Arbeitsplatz identisch, im anderen Fall müsste erst die Beschäftigung genau abgeklärt werden, im dritten müsse man vorher alle Familienmitglieder versammeln.

Warum die Bilanz eher mager ausfällt, erklärt Prechtl so: viele Verfahren werden noch geprüft. Er ist aber zuversichtlich, dass Ende des Jahres viel mehr Personen in das Programm aufgenommen werden.

Prominenter Antrag von Elsner

Die elektronische Fußfessel können aber nicht nur Strafgefangene beantragen, sondern auch Untersuchungshäftlinge: wohl bekanntester Fall: Helmut Elsner, er ist mit seinem Antrag zuletzt abgeblitzt. Bis jetzt gibt es rund 20 Untersuchungshäftlinge, die die Fußfessel beantragt haben, sagt Andreas Zembaty vom Bewährungshilfe-Verein Neustart. Bis jetzt wurde jedoch kein einziger Fall genehmigt. Die bisherigen Fälle funktionieren aus Sicht der Bewährungshilfe jedenfalls problemlos, sagt Zembaty.

Elsners zweiter Antrag auf Fußfessel hätte am Freitag verhandelt werden sollen, wurde aber abgesagt. Der Anwalt hat den Antrag auf neuerliche Haftprüfung zurückgezogen. Der Grund: Elsner möchte zuerst die Entscheidung des Oberlandesgerichtes abwarten, hier hatte Elsner gegen die Ablehnung der Fußfessel berufen.