Schärfer als die der Konkurrenz

Schweizer Bankenregeln besonders streng

Die zwei Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse werden sich künftig deutlich dickere Eigenkapitalpolster zulegen müssen als ihre Konkurrenten auf dem internationalen Markt. Das fordert eine Expertenkommission der Regierung. Zudem müssen die Banken künftig sicherstellen, dass sie im Krisenfall ohne Steuergelder auskommen.

Mittagsjournal, 04.10.2010

Doppelt so viel Eigenkapital

Es war ein bitterer Tag in der Schweizer Bankengeschichte, als vor zwei Jahren die einst so stolze UBS vor dem Abgrund stand und vom Staat aufgefangen werden musste. Damit ein solcher Fall nie wieder eintritt, schnürte eine Expertenkommission der Regierung ein Maßnahmen-Paket. Es soll sogenannte Fälle von "too big to fail", also "zu groß, um fallen gelassen zu werden", vermeiden. Die Kommission, der Vertreter der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, aber auch der beiden Großbanken UBS und Credit Suisse angehören, hat nun den Forderungskatalog vorgelegt. Demnach müssen UBS und Credit Suisse künftig 19 Prozent Eigenkapital halten, fast doppelt so viel wie im internationalen Regelwerk Basel III vorgesehen. 10 Prozent sollen "hartes Eigenkapital" sein, wie etwa einbezahltes Eigenkapital oder Gewinnvorträge. Neun Prozent sollen aus Pflichtwandelanleihen bestehen.

"Puffer" und Größenzuschlag

Dazu der Präsident der Expertenkommission der Regierung, Peter Siegenthaler: Damit sei sichergestellt, dass die Bank ausreichend Kapital habe, um den normalen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Die zweite Komponente sei ein "Puffer", mit dem die Bank größere Verluste "absorbieren" könne, ohne einen Vertrauensverlust zu erleiden. Eine dritte Komponente sieht einen Zuschlag vor, der umso grösser ist, je wichtiger die Bank für die Volkswirtschaft ist. "Das ist ein Anreiz gegen übertriebene Größe und unverhältnismäßige Risiken", so Peter Siegenthaler.

Verpflichtende Notfallpläne

Zudem müssen die Banken einen Notfallplan ausarbeiten, damit bei drohendem Konkurs der Staat nicht einspringen muss. Volkswirtschaftlich überlebenswichtige Bereiche wie die Kreditvergabe oder der Zahlungsverkehr sollen in einer separaten Gesellschaft weitergeführt werden können, sagt Siegenthaler. Sollten die Notfallpläne einer regelmäßigen Überprüfung nicht standhalten, könne die Finanzmarktaufsicht Maßnahmen anordnen.

Zu groß für die Schweiz

Dass die Schweizer Vorschriften weit schärfer sind als Basel III, liegt daran, dass der Finanzsektor allein rund elf Prozent des Schweizer Brutto-Inlandsprodukts ausmacht. Die Bilanzsummen der beiden Großbanken sind um ein Vielfaches grösser als das Bruttoinlandsprodukt, die helvetische Volkswirtschaft würde vom Konkurs einer der Banken die Tiefe gerissen. Die neuen Regelungen dürften bald in Gesetzesform gegossen werden, denn beiden Großbanken tragen sie mit. Gut möglich, dass sie sich durch die dicken Eigenmittelpolster sogar einen Image-Vorteil gegenüber den internationalen Konkurrenten erhoffen.