Rechtsanwälte sind empört

Weniger Geld für unschuldig Inhaftierte

Wer zu Unrecht im Gefängnis sitzt, hat Recht auf Entschädigung. Künftig aber weniger als bisher. In den Budgetbegleitgesetzen hat das Justizministerium festgelegt, dass der Betrag von bisher 100 Euro pro Tag auf 20 bis 50 Euro reduziert wird. Rechtsanwälte sprechen von blankem Hohn.

Abendjournal 16.11.2010

Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen

Auch 100 Euro pro Tag ist nicht viel, und das jetzt noch zu reduzieren, bedeutet, dass der Staat seine Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern nicht mehr wahrnimmt, ist der Präsident des Rechtsanwaltskammertags Gerhard Benn-Ibler empört: "Ich bin der Meinung, dass wir einen Beitrag brauchen, der eine angemessene Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft ist."

Vorbildlich in Europa?

Im Vorjahr hat der Staat an 184 Personen Haftentschädigung ausbezahlt - insgesamt 1,6 Millionen Euro. Das Justizministerium argumentiert, auch mit dieser Regelung sei Österreich noch vorbildlich in Europa. Außerdem werde die Entschädigung weiter voll ausbezahlt, wenn jemandem ein konkretes Verschulden nachzuweisen ist, sagt Sektionschef Georg Kathrein.

Mangelndes Fingerspitzengefühl

Auch Verdienstentgang und Verteidigerkosten etwa werden auch weiterhin voll ersetzt, sagt der Sektionschef. Die Rechtsanwälte bleiben dabei: Dass gerade bei der Haftentschädigung gespart wird, zeige, mit wie wenig Fingerspitzengefühl die Politik vorgeht, kritisiert Gerhard Benn-Ibler. Die Begutachtungsfrist für das Budgetbegleitgesetz endet morgen.