Am Zug zuerst die Justiz

Causa BUWOG: U-Ausschuss möglich

Sollen die Schmiergeldvorwürfe im Zusammenhang mit der Privatisierung der BUWOG auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter die Lupe genommen werden? Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat im Ö1 Morgenjournal-Interview laut darüber nachgedacht. Grüne und BZÖ sind dafür, die anderen Parteien wollen zuerst die Justiz arbeiten lassen.

Mittagsjournal, 23.12.2010

Koalition: Erst Justiz arbeiten lassen

Die Sache müsse restlos aufgeklärt werden, aber für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss sei es noch zu früh, findet SPÖ-Klubchef Josef Cap: parallel zur Justiz zu arbeiten, würde keinen Sinn machen, denn die geladenen Personen könnten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren der Aussage entschlagen.

ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf vertritt dieselbe Ansicht: erst solle die Justiz arbeiten, dann werde man entscheiden. Auf die Frage, ob das mit der von der ÖVP gestellten Person Karl-Heinz Grasser zu tun haben, sagt Kopf, sollte die Justiz Verfehlungen feststellen, stehe er einem U-Ausschuss nicht im Weg.

FPÖ: Vorwürfen auf den Grund gehen

Ein Untersuchungsausschuss wäre an sich eine gute Sache, so Harald Vilimsky von der FPÖ. Es seien schwerwiegende Vorwürfe am Tisch, denen man auf den Grund gehen müsse.

Ein solcher Ausschuss sollte aber auch in Richtung SPÖ ermitteln, wünscht sich Vilimsky, Grund sind Zahlungen eines Lobbyisten an einen roten Abgeordneten. Allerdings sieht auch er das Problem, dass sich Zeugen - mit Hinweis auf das laufende Verfahren - verweigern könnten.

BZÖ: U-Ausschuss beantragen

Argumente, die das BZÖ und die Grünen nicht gelten lassen. BZÖ-Chef Josef Bucher sagt, man werde schon in der nächsten Parlamentssitzung einen U-Ausschuss beantragen, weil es nicht hinzunehmen sei, dass die Justiz so lange auf Ermittlungsergebnisse warten lasse.

Auch Grüne für Parallel-Untersuchung

Gabriela Moser von den Grünen sieht kein Problem, wenn das Parlament und die Justiz die Sache gleichzeitig untersuchen. Das hätte es früher auch schon gegeben. Dass sich Zeugen entschlagen können, gelte nur für jene, die in ein Gerichtsverfahren involviert sind. Es gäbe aber noch andere Auskunftspersonen, die Fragen beantworten können. Grasser und Meischberger könnten sich zwar verweigern, das würde aber ein schlechtes Licht auf sie werfen, so Moser.

Keine Mehrheit

Die grün-orange Forderung nach einem Untersuchungsausschuss wird aber - mangels Mehrheit - zumindest vorläufig ohne Erfolg bleiben.