Neue Abteilung der Finanzmarktaufsicht
Strenger gegen Geldwäsche
In Österreich wird der Kampf gegen Geldwäsche verstärkt. Die Finanzmarktaufsicht hat jetzt eine eigene Abteilung dafür eingerichtet. Die acht Beamten werden in Zukunft deutlich häufiger kontrollieren, ob in Banken die Bestimmungen gegen Geldwäsche eingehalten werden.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 05.01.2011
Neue FMA-Abteilung
Um es den Geldwäschern möglichst schwer zu machen, gelten in Österreich seit dem Vorjahr strengere Bestimmungen. In jedem Finanzinstitut muss es ein System geben, das bei Verdacht auf Geldwäsche Alarm schlägt. Auch einen eigenen Geldwäsche-Beauftragten muss es geben. Ob hier auch alle Bestimmungen eingehalten werden, kontrolliert seit Anfang Jänner eine eigene Abteilung der Finanzmarktaufsicht (FMA), erläutert Vorstand Helmut Ettl. So müssen sich Kontoinhaber ausweisen und auch die Herkunft des Geldes muss klar sein.
Mehr Kontrollen
Im Vorjahr hat es elf solche Kontrollen durch die FMA gegeben, heuer werden es 25 sein, im nächsten Jahr dann 35. Besonderes Augenmerk legen die Beamten dabei auf Institute, die Geschäfte mit Kunden aus problematischen Ländern machen, zum Beispiel aus der Ukraine. Denn dort gelten noch nicht dieselben Standards im Kampf gegen Geldwäsche wie in der EU.
"Schema F"
Geldwäsche funktioniert immer nach einem ähnlichen Prinzip: Die Täter schicken Geld aus illegalen Geschäften über mehrere Stationen weltweit - zum Beispiel über verschiedene Bankkonten. Mit dem Ziel, die eigentliche Herkunft des Geldes zu verschleiern. Erst, wenn das Geld keinen Verdacht erregt, also gewaschen ist, greifen die Täter darauf zu, um es zum Beispiel in Immobilien zu investieren.
"Keine Insel der Geldwäscher"
Aber auch in Österreich selbst hat es im Vorjahr Kritik am Kampf gegen die Geldwäsche gegeben. Österreich schütze durch das Bankgeheimnis die Geldwäsche durch Mafia-Organisationen, hieß es etwa von Seiten der Grünen. Was der FMA-Chef zurückweist: "In Österreich haben wir Maßnahmen gesetzt, dass das im Ansatz erstickt wird. Und Österreich ist mit Sicherheit keine Insel der Geldwäscher."
Gilt auch für Stiftungen
Nicht zuletzt deshalb, weil es mittlerweile strengere Bestimmungen in Österreich gibt, auch was Stiftungen und Treuhänder angeht. Früher war oft nicht klar, wer der Begünstigte ist, für den der Treuhänder das Geld verwaltet. Jetzt muss das offengelegt werden. Ausreden auf die Vergangenheit würden nichts mehr gelten. "Das ist auch wichtig bei Stiftungen, wo der schlussendlich Begünstigte auch gegenüber dem Kreditinstitut offengelegt werden muss."
Bis zu zehn Jahre Haft
Insgesamt gebe es bei den Kreditinstituten in Österreich mittlerweile schon ein recht gut entwickeltes Bewusstsein, was das Thema Geldwäsche angeht, sagt der FMA-Vorstand. Für jene, die sich nicht an die Bestimmungen halten, sind die Strafen verschärft worden. Die FMA kann Verwaltungsstrafen von bis zu 75.000 Euro verhängen. Und im Strafrecht droht eine Höchststrafe wegen Geldwäsche von 10 Jahren Haft.