Ab 1. November

Ausweispflicht bei Sparbuchabhebungen

Geld vom Sparbuch gibt es künftig nur mehr mit Ausweis. Am 1. November treten neue Regeln für Sparbücher mit Losungswort in Kraft. Die Ausweispflicht wurde schon im Juli im Parlament beschlossen - um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Griff zu bekommen. Für Sparbücher ohne Losungswort, sogenannte Personensparbücher, ändert sich nichts.

Morgenjournal, 01.11.2010

Stefan Hartl

Kein Missbrauch mehr möglich

Nur mit dem Losungswort geht am Bankschalter ab sofort nichts mehr. Wer Geld von seinem Sparbuch abheben will, muss einen Ausweis - also einen Reisepasse oder einen Führerschein - vorlegen. Die Regelung gilt für sogenannte Losungswort Sparbücher. Maximal 15.000 Euro können darauf einbezahlt werden.

Kunden müssen sich zwar bei der Eröffnung eines solchen Sparbuchs identifizieren, es kann aber auf den Namen einer ganz anderen Person lauten. Wer dann tatsächlich am Schalter Geld behebt, war für die Banken bisher nicht nachvollziehbar. Geldwäscher und Kriminelle haben diese Lücke immer wieder ausgenutzt. Die neue Ausweispflicht soll ihnen jetzt das Handwerk legen. Jede Aus- oder Einzahlung kann mit dem Gesetz einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Bankgeheimnis bleibt

Das Losungswortsparbuch soll allerdings auch in Zukunft weitergegeben werden können, schreibt zumindest die Erste Bank in einer Aussendung. Das heißt: mit Losungswort und Ausweis kann jeder am Bankschalter Geld abheben, auch wenn das Sparbuch von einer anderen Person eröffnet wurde.

Die Banken speichern jedenfalls die Daten der Personen, die Geld vom Losungswort-Sparbuch abheben. Die Daten unterliegen dem Bankgeheimnis und können von der Justiz nur bei einem begründeten Verdacht eingesehen werden.