EU plant Herkunfts- und Gütesiegel
Schutz vor gefälschten Medikamenten
Das EU-Parlament fordert einen besseren Schutz von Patienten vor gefälschten Medikamenten. Ab nächstem Jahr sollen Originalmedikamente mit einem Code versehen sein, um sie so von Fälschungen unterscheiden zu können.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 16.02.2011
Risiken und Nebenwirkungen
Doktor Internet hat den Handel mit gefälschten Medikamenten erst richtig in Schwung gebracht. Besonders beliebt sind die kleinen blauen Pillen zur Potenzsteigerung, Haarwuchsmittel und Diätpillen. Immerhin erspart sich der Konsument so das mitunter peinliche Beratungsgespräch in der Apotheke. Außerdem sind die gefälschten Medikamente meist günstiger. Die Folgen für die Gesundheit können aber fatal sein, sagt die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach. In der Zwischenzeit würden nämlich bereits Medikamente gegen Krebs und Nierenleiden gefälscht.
Blühendes Geschäft
Von Staubzucker bis Hühnerkot reicht die Liste der Inhaltsstoffe in den untersuchten gefälschten Medikamenten. Hergestellt werden sie meist in Asien. Hinter Produktion und Vertrieb steckt die organisierte Kriminalität. Nach Berechnungen der EU-Kommission verdienen die Fälscherbanden mit den Arzneimitteln 2.000 Mal mehr, als im klassischen Drogenhandel. Die Europaabgeordneten wollen dieses blühende Geschäft mit einer neuen EU-Richtlinie unterbinden. "Der Vorschlag will eben ein System einführen, damit Medikamente vom Hersteller bis zum Patienten rückverfolgbar sind und eine Fälschung fast ausgeschlossen ist", sagt der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber.
In Österreich verboten
Künftig bekommt jedes verschreibungspflichtige Medikament sein Herkunfts- und Gütesiegel. Es wird als Strichcode auf die Tablettenschachteln aufgedruckt, lesen können diesen Barcode allerdings nur Apotheker. All jenen, die sich auch in Zukunft in aller Diskretion die Potenzmittelchen online bestellen wollen, gibt die Europaabgeordnete Kadenbach zu bedenken: Der Versandhandel von Medikamenten ist in Österreich sowohl für Verkäufer als auch für Besteller bei Strafe verboten.