Soll heute im Ministerrat beschlossen werden

Neues Fremdenrecht

Die Bundesregierung wird heute einen Gesetzesvorschlag an den Nationalrat zum Thema Fremdenrecht beschließen. Hier die bisher bekannten Fakten des neuen Fremdenrechts.

Die Hauptpunkte

Die Zuwanderung für Menschen mit gesuchten Berufen wird erleichtert. Erleichtert wird den Behörden aber auch die Abschiebung von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde.

Das Innenministerium spricht von Verbesserungen beim Vollzug des Fremdenrechts, etliche Kritiker, vor allem Nichregierungungsorganisationen, bezeichnen das neue Fremdenrecht als Unrecht.

Morgenjournal, 22.02.2011

Stichwort: Schubhaft

Die Schubhaft bleibt wie bisher auf maximal zehn Monate begrenzt. Allerdings wird die Zeit verkürzt, in der nach Freilassung neuerlich Schubhaft verhängt werden kann. Lautete bisher die Formel: Zehn Monate in drei Jahren, so ist das neue Limit: Zehn Monate in eineinhalb Jahren. Übrigens: Die durchschnittliche Dauer der Schubhaft beträgt zwischen 22 und 30 Tage, gemäß einer Meldung aus dem Jahr 2009.

Stichwort: Kinder

Die bisher diskutierte Wahl: Kinder mitnehmen in Schubhaft, oder sie dem Jugendamt übergeben, kommt nach bisher vorliegenden Informationen nicht. Familien in Abschiebehaft müssen, einer EU-Richtlinie folgend, eine Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen Freizeit-, Spiel- und Erholungsmöglichkeiten erhalten, sowie, je nach Dauer des Aufenthalts, auch Zugang zu Bildung.

Stichwort: Asylwerber

Asylwerber können in Zukunft dazu verpflichtet werden, bis zu sieben Tage im Erstaufnahmezentrum zu bleiben. Das soll dazu dienen, sagt das Ministerium, das Asylverfahren zu beschleunigen, um die Antragsteller für Einvernahmen gleich bei der Hand zu haben, um ihnen Bescheide gleich rechtsgültig zustellen zu können. Das ist Haft, sagen hingegen die Kritiker.

Stichwort: Deutschlernen

In Zukunft müssen Zuwanderungswillige in den meisten Fällen bereits ein wenig Deutsch können, bevor sie nach Österreich kommen. Gefordert sind Deutschkenntnisse für "einfache, alltägliche Situationen", so steht es in der Gesetzeserläuterung. Die Sprachprüfung erfolgt anhand einer EU-Norm. Das hilft bei der Eingliederung in Österreich, sagt das Ministerium.

Die Kritiker hingegen sagen: Das ist nicht immer durchführbar, und fragen: Soll etwa der afrikanische Ehemann einer Österreicherin draußen bleiben, nur weil es in seinem Herkunftsland kein Goethe-Institut mit Deutschkursen gibt?

Wer dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder gar die Staatsbürgerschaft möchte, muss in Zukunft besser Deutsch können als bisher. Er oder sie muss verständlich und zusammenhängend etwa, über seine Arbeit und Freizeitgestaltung, reden können.

Stichwort: Rechtsberatung

Asylwerber sollen in Zukunft Rechtsberatung auf Kosten des Steuerzahlers bekommen. Eine Ehrensache, meint das Ministerium. Eine Augenauswischerei, meinen die Kritiker, wenn das Ministerium selbst die Juristen dafür auswählt.

Stichwort: Rot-Weiß-Rot-Karte

Die neue Karte in den Flaggenfarben regelt die Aufenthaltsbewilligung für Personen mit dringend benötigten Berufen. Jetzt soll Schluss sein mit der bisherigen, recht starren Kontingentierung. Ab Jahresmitte gilt: Wer genügend Punkte hat, darf kommen. Und Punkte gibt es für erlernte Berufe, Bildungsgrad, und möglichst geringes Lebensalter.