Krankenkassen wollen Entschädigung

Rezeptgebühr-Grenze: Tauziehen geht weiter

Die Rezeptgebühr-Obergrenze soll reformiert werden. Der Grund: Sie tritt erst bei Medikamenten in Kraft, die mehr als 5,10 Euro kosten - wer billigere Medikamente bekommt, erspart sich nichts. Ein aktueller Bericht kommt nun zu dem Schluss, dass für eine Senkung dieser Obergrenze den Krankenkassen die Zusatzkosten von 18 Millionen Euro ersetzt werden müssen.

Mittagsjournal, 05.05.2011

Stögers Reform wackelt

Die Rezeptgebühr-Obergrenze harrt seit Monaten einer versprochenen Reform, zuletzt mit der Begründung, dass diese Obergrenze evaluiert, also die Wirkung bewertet werden soll. Diese Evaluierung liegt nun vor und stellt fest, dass das System funktioniere. Der Bericht kommt aber auch zum Schluss, dass für eine Änderung dieser Obergrenze den Krankenkassen die Zusatzkosten ersetzt werden müssen. Zusatzkosten von 18 Millionen Euro die - laut Evaluierung entstehen, wenn alle verschriebenen Medikamente berücksichtigt werden und nicht nur jene, die mehr als die Rezeptgebühr von 5,10 Euro kosten. Diese von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) versprochene Änderung erscheint also eher fraglich, außer es würde gesetzlich verordnet.

Zusatzkosten von 18 Millionen

Mexalen ist ein fiebersenkendes Schmerzmittel, Lendorm ein Schlafmittel und Voltaren emulgel eine Salbe gegen Muskelschmerzen und Rheuma. Alle drei haben eines gemeinsam: Sie werden oft verschrieben und kosten weniger als 5,10 Euro, werden also nicht bei der Rezeptgebühr-Obergrenze berücksichtigt. Sollte diese Regelung geändert werden und alle verschriebenen Medikamente, also auch die drei Erwähnten, für die Rezeptgebühr-Obergrenze wirken, würde das zusätzliche Kosten für die Krankenkassen bedeuten, in Summe 18 Millionen Euro.

Umsetzung schwierig

Im nun vorliegenden Bericht heißt es auch, wenn die Politik das will, soll sie es auch bezahlen. Außerdem würden die Kosten der bisherigen Regelung nur zur Hälfte abgedeckt. Aber es gibt auch technische Bedenken, denn die Umsetzung dieser erweiterten Regelung, die derzeit über die Ecard abgewickelt wird, sei schwierig, heißt es in dem Bericht.

190 Euro Ersparnis derzeit

Die geltende Rezeptgebühr-Obergrenze besagt, dass nicht mehr als zwei Prozent des Nettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt werden sollen. Und es gilt die sogenannte Mindestobergrenze. Diese besagt, dass zumindest für 37 Medikamente Rezeptgebühr bezahlt werden muss, es sei denn, man ist überhaupt befreit.

Überlegt wird offenbar, auch diese Mindestgrenze abzuschaffen, das würde wiederum Zusatzkosten von etwa 15 Millionen Euro für die Krankenkassen ausmachen, heißt es im nun vorliegenden Evaluierungsbericht des Hauptverbands der Sozialversicherungen. Darin wird auch die geltende Rezeptgebühr-Obergrenze bewertet und für gut befunden. Demnach profitierten pro Jahr etwa 400.000 Personen von der Obergrenze, hauptsächlich Pensionisten. Im Durchschnitt erspare sich jeder Rezeptgebühr-Befreite 190 Euro.

Die Rezeptgebühr-Obergrenze soll vor allem ältere und chronisch kranke Menschen entlasten - und das tut sie auch, zeigt der Bericht. Berücksichtigt werden aber nur Medikamente, die mehr als die Rezeptgebühr, also mehr als 5,10 Euro kosten. Wenn viele günstigere Arzneimittel gebraucht werden, kann das zusätzlich beträchtliche Summen für Patienten ausmachen.