Justizministerin zu teuren Freisprüchen
Anwaltskosten: Karl gesprächsbereit
Die Diskussion, warum rechtskräftig freigesprochene Personen für einen Großteil ihrer Anwaltskosten aufkommen müssen, geht weiter. Richter und Anwälte haben sich dafür ausgesprochen, dieses System zu ändern. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ist einer Reform nicht abgeneigt.
8. April 2017, 21:58
"Vielleicht finden wir eine Mittellösung"
ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl im Ö1 Morgenjournal-Interview am 07.05.2011 mit Wolfgang Werth
Ministerin will diskutieren
Karl "versteht" die Empörung darüber, dass Freigesprochene nicht die kompletten Anwaltskosten ersetzt bekommen. Er werde aber keine Lösung geben können, bei der die gesamten Kosten dem Staat überwälzt werden, "ohne dass die Anwaltstarife gesetzlich fixiert sind, wie das im zivilgerichtlichen Verfahren der Fall ist", so Karl im Ö1-Interview. Sie werde aber gerne mit den Richtern und Staatsanwälten diskutieren, welche Vor- und Nachteile das System im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Verfahren hat. Vielleicht finden wir eine Mittellösung." In Summe gehe es um 1,5 Millionen Euro pro Jahr, die der Staat für Anwaltskosten erstattet.
40.000 Euro Kosten nach Freispruch
Jüngst bekannt gewordenes Fallbeispiel: Der Tiroler Kraftwerksgegner Markus Wilhelm wurde vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen Ex-Landeshauptmann van Staa. Wilhelm freigesprochen und hat nach eigenen Angaben 40.000 Euro Prozesskosten. Er bekommt aber vom Staat höchstens 1.250 Euro ersetzt.