Anklage und Strafdrohung

Konsequenzen für Hooligans

Der Platzsturm durch Hooligans beim Wiener Derby am Wochenende soll Konsequenzen haben. Rapid-Präsident Rudolf Edlinger sagt, die Täter dürften nie wieder das Hanappi-Stadion betreten. Rapid-Manager Werner Kuhn erklärt, die Täter würden per Video gesucht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wien könnten die Hooligans wegen Landfriedensbruchs angeklagt werden.

Morgenjournal, 24.05.2011

Weitere Vorwürfe

Im Fall der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs drohen zwei Jahre Haft. Dazu könnten laut Vecsey für einzelne Rapid-Fans kommen: Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit, wenn sie Feuerwerkskörper Richtung Tribüne abgefeuert haben. Voraussetzung ist, dass die Fans auf Videoaufnahmen identifiziert werden können. Erfolgreich geschehen ist das nach Ausschreitungen von rund 200 Rapid-Fans vor zwei Jahren am Westbahnhof. Sie haben Austria-Fans und dann die Polizei attackiert. 86 sind nun wegen Landfriedensbruchs angeklagt.

Strafrechtliche Möglichkeiten

Dass es zu solchen Verurteilungen kommt, zeigt das Verfahren nach den Ausschreitungen in Kapfenberg 2007. Dort wurden nach dem Freundschaftsspiel Rapid - Dinamo Zagreb 39 Polizisten verletzt. Laut Staatsanwaltschaft wurden seither rund 40 Zagreb- und Rapid-Fans zu unbedingten, bedingten oder teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Und es wurden gerichtliche Stadionverbote verhängt, sagt der Leobner Gerichtssprecher Christian Haider. Es gebe also strafrechtliche Möglichkeiten, so Haider, sie müssten nur angewandt werden. Ein kleiner Vergleich dazu: In Polen gab es in den vergangenen Jahren 1.800 gerichtliche Stadionverbote und 170 Stadionverbote, die von Vereinen ausgesprochen wurden. In Österreich sind laut Bundesliga nur 38 Stadionverbote in Kraft. Allerdings gibt es in Polen oft massive Ausschreitungen.

Übersicht

  • Sicherheit