Neue Niederlage beim EUGH

Gerichtshof weist Chodorkowskis Klage ab

Der prominenteste Häftling Russlands Michail Chodorkowski muss eine weitere Niederlage einstecken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seiner Beschwerde, der Prozess gegen ihn sei politisch motiviert, nicht stattgegeben.

Mittagsjournal, 31.05.2011

Entschädigung zugesprochen

10.000 Euro muss der russische Staat Michail Chodorkowski als Entschädigung zahlen, zusätzlich 15.000 Euro Prozesskosten. Für Chodorkowski, bis zu einer Verhaftung vor 8 Jahren der reichste Mann Russlands, muss das wie eine Verhöhnung wirken. Bei seiner Verhaftung, während der Untersuchungshaft und beim Prozess seien seine Rechte verletzt worden, so das Straßburger Gericht in einer schriftlichen Stellungnahme. Für den wichtigsten Punkt der Beschwerde gebe es aber nicht ausreichend Beweise.

Keine Beweise

Chodorkowski hatte geklagt, seine Verhaftung und die die darauf folgende Zerschlagung seines Ölkonzerns Jukos sei politisch motiviert waren. Dass er Oppositionsparteien finanziell unterstützt und laut darüber nachgedacht habe selbst in die Politik einzusteigen sei dem damaligen Präsidenten Wladimir Putin ein Dorn im Auge gewesen. Kann sein, so das Gericht in Straßburg, bewiesen sei das aber nicht.

ai: Politischer Häftling

Trotzdem hat Russland bereits angekündigt, gegen das Urteil zu berufen, von Chodorkowskis Anwälten gibt es bis jetzt keine Stellungnahme. Andere Organisationen sind zuletzt zu einem anderen Urteil gekommen. Amnesty International etwa hat Chodorkowski vor wenigen Wochen als politischen Häftling eingestuft, der nicht oder zumindest nicht nur wegen strafrechtlicher Vorwürfe im Gefängnis sitzt.

Seit 2003 in Haft

Chodorkowski wurde 2003 verhaftet und dann wegen angeblicher Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Bei einem zweiten Verfahren letzen Herbst wurde er dann schuldig befunden, Öl im Wert mehrere Millionen Dollar gestohlen zu haben. Interessant ist dabei vor allem, dass die beiden Urteile sich inhaltlich widersprechen - doch das ist für russische Gerichte kein Problem. Letzte Woche hat dann ein Moskauer Berufungsgericht die Haftstrafe von Chodorkowski und seinem Mitangeklagten Platon Lebedew um ein Jahr reduziert. Damit haben die beiden inzwischen die Hälfte ihrer Haftstrafe abgesessen. Die Anwälte der beiden haben gestern einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Niemand rechnet aber ernsthaft damit, dass diesem Antrag stattgegeben wird.

Bereits 2008, vor dem zweiten Prozess, hatte Chodorkowski ein Gnadengesuch eingereicht, das abgelehnt wurde. Nach derzeitigem Stand wird Michail Chodorkowski, der ehemals reichste Mann Russlands, bis 2016 in einem Straflager in Sibirien verbringen.