Wahlverbot ab fünf Jahren Haft
Wahlrechtsänderung für Straftäter
Die Regierung hat sich vorgenommen, das Wahlrecht zu ändern. Eigentlich, weil es Probleme bei der Briefwahl gab: Man kann nach bisherigem Recht noch seine Stimme abgeben, wenn das vorläufige Ergebnis schon bekannt ist. Inzwischen will die Regierung aber noch andere Punkte ändern. Zum Beispiel, was das Wahlrecht für Leute betrifft, die im Gefängnis sind.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 07.06.2011
EU-Vorlage
Derzeit gilt folgende Regelung: wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dieser Rahmen soll deutlich hinaufgesetzt werden. Innenministerin Johanna Mikl Leitner (ÖVP) sagt, alle die eine Straftat mit mindestens fünf Jahren Haft begangen haben, sollen von der Wahl ausgeschlossen werden. Mikl-Leitner begründet das mit EU-Vorlagen.
Individuelle Prüfung
Allerdings, heißt es aus dem Innenministerium, soll jeder Fall einzeln geprüft werden. Ob ein Verurteilter das Wahlrecht verliert oder nicht, sollen die zuständige Richter bei der Urteilsverkündung festlegen.
Ausnahme: Delikte gegen den Staat
Bei all jenen mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren soll das Wahlrecht dann aberkannt werden können, wenn es sich um Delikte gegen den Staat handelt, also etwa Terror oder Hochverrat. Sobald die Strafe verbüßt ist, soll der oder die betreffende wieder wählen dürfen. Das neue Gesetz soll kommende Woche im Parlament beschlossen werden.