Kritiker warnen vor zentral verfügbaren Daten

Personenstandsregister ab 2014 zentral

Ab 2014 soll es in Österreich ein Zentrales Personenstandsregister geben, das so wie das bereits bestehende Melderegister funktioniert. Dadurch fallen etwa bei einer Eheschließung mühsame Behördenwege weg, außerdem kann in der Verwaltung gespart werden. Datenschützer haben allerdings Bedenken.

Mittagsjournal, 5.7.2011

Stefan Kappacher

Datenschützer schlagen Alarm

Geburtenbücher, Ehebücher und Sterbebücher, die vielfach von den Gemeinden noch handschriftlich geführt werden, sollen auf Computer umgestellt und zentral erfasst werden. Jeder Standesbeamte an jedem Ort in Österreich hat damit alle Daten verfügbar. Für Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten ein Horror: "Ein derartiges zentrales Personenstandsregister muss man sehr kritisch sehen. Der Bürger erkennt nicht mehr, wer eigentlich zu welchem Zweck auf diese Daten zugegriffen hat. Wenn diese Daten zentral verfügbar sind, dann werden in der Zukunft auch Behörden darauf zugreifen, die das derzeit gar nicht benutzen."

Problematisch bei Ehescheidungen

Und das sei gerade bei Personenstandsangelegenheiten - Stichwort Ehescheidungen - äußerst problematisch, so Zeger. Er verweist auf die europäische Datenschutzrichtlinie, wonach der Bürger möglichst weitgehend entscheiden können soll, wer seine Daten verwenden darf. Zeger: "Der wichtige Punkt ist, dass die Daten möglichst lokal gespeichert sind, so dass sie nicht an möglichst viele Stellen weitergegeben werden können."

Mikl-Leitner: "Weg vom Papier"

Der Status quo mit handgeschriebenen Büchern auf dem Gemeindeamt wäre aus Datenschutzsicht also optimal. Für die Projektkoordinatorin Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist der bestehende Zustand aber unhaltbar, der Umstieg auf ein Computerregister unumgänglich. Mikl-Leitner: "Weg vom Papier, hin zur EDV-Verwaltung. Selbstverständlich wird das genauso ausgearbeitet, dass es den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht."

Künftig per Tastendruck

Das haben nach dem Ministerrat auch Kanzler und Vizekanzler versprochen. Die Regierung argumentiert mit den Erleichterungen für die Bürger, aber auch mit Einsparungen in der Verwaltung. Eine eigene Personenstandsverordnung regelt derzeit, welche Behörden - zum Beispiel Sozialversicherung, Statistik Austria, Jugendwohlfahrt - von den Standesämtern über Änderungen informiert werden müssen. Das geht künftig per Tastendruck.