Ausnahmen im Gesetz nicht präzise genug geregelt
VfGH: Studiengebühren verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Regelungen zu den Studienbeiträgen als verfassungswidrig an. Das nun aufgehobene Gesetz regle nicht präzise genug, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht. Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien ein "Auslaufmodell".
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 7.7.2011
Peter Daser
Wer muss zahlen und wer nicht?
"Es ist nicht klar, wer jetzt eigentlich verpflichtet ist, Studienbeiträge zu entrichten und wer nicht", so der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger. Laut dem VfGH-Urteil bleibt unklar, wie nun die Studienzeit, die für die Befreiung von Studienbeiträgen maßgeblich ist, zu bestimmen sei.
Keine Studienabschnitte mehr
Hintergrund: Die meisten Studien wurden bereits auf die Bologna-Struktur mit Bachelor und Master umgestellt, in der es keine Unterteilung in Studienabschnitte gibt. Daher habe man die gesetzlichen Bestimmungen über die Studienbeiträge sowie eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums dazu als verfassungswidrig aufgehoben, so Holzinger. Eine Reparaturfrist wurde bis zum 29. Februar 2012 eingeräumt.
Auf die Frage, ob bis zum Auslaufen der Reparaturfrist Studenten, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist studieren, weiterhin ihre Beiträge entrichten müssen, meinte Holzinger, dies sei "verfassungsrechtlich außer Streit gestellt". Bis zur Reparaturfrist gilt also die derzeitige Regelung weiter.
Verkürzte Familienbeihilfe verfassungskonform
Die Verschärfungen bei der Familienbeihilfe und beim Pflegegeld im Zuge des Sparbudgets erkennt der VfGH hingegen als verfassungskonform an. In beiden Fällen sei der Spielraum, der bei derartigen Leistungen zur Verfügung stehe, eingehalten worden, so Holzinger.