Haftunfähig: Helmut Elsner kommt frei

Einer der prominentesten Häftlinge Österreichs, der ehemalige BAWAG-Chef Helmut Elsner kommt frei. Noch diese Woche könnte er aus der Haft entlassen werden. Auf Grundlage zweier neuer ärztlicher Gutachten erklärte das Gericht den 76-jährigen Elsner, der an einer Herzerkrankung leidet, für haftunfähig.

Abendjournal, 7.7.2011

Elsner über Entlassung "erleichtert"

"Die Gutachten haben ergeben, dass Helmut Elsner derzeit strafvollzugsuntauglich ist", heißt es vom Gerichtssprecher Christian Gneist. Elsner habe die Nachricht mit Erleichterung aufgenommen, sagt sein Anwalt Karl Bernhauser. Der Stress in der Haft sei für seinen Mandanten die größte Belastung gewesen.

Gutachter: angemessene Betreung nicht möglich

Für die Entscheidung der Richterin waren ein kardiologisches und ein neurologisches Gutachten ausschlaggebend. Elsner sei schwer herzkrank, heißt es darin. Und weiter: Eine akute und angemessene Betreuung sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht mehr möglich.

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel

Da der Beschluss des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist, kann Elsner nicht sofort aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft wird aber auf weitere Rechtsmittel verzichten, so der leitende Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Sobald Elsner rechtskräftig für vollzugsuntauglich erklärt wird, sei er unverzüglich zu enthaften, heißt es bei Gericht. Das könnte schon heute oder morgen der Fall sein, sagt Pilnacek.

Elsner stellte 15 Enthaftungsanträge

Elsner befindet sich derzeit noch im Wiener Wilhelminenspital. Dort wird er nach Angaben seines Anwalts auch nach seiner Enthaftung weiterhin bleiben. Seit seiner Verhaftung vor vier Jahren hat Elsner insgesamt 15 Enthaftungsanträge gestellt.

Die gerichtlich festgestellte Haftunfähigkeit gilt nicht unbefristet, sondern ist eine "Momentaufnahme". Sollte sich Helmut Elsners Befinden nachhaltig verbessern, müsste er eventuell "nachsitzen". Der Ex-BAWAG-Chef hat unter Einrechnung der U-Haft bisher knapp die Hälfte der über ihn verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.