Begutachtung endet mit breiter Kritik

Unzufriedenheit mit Lobbyisten-Gesetz

Arbeiterkammer, ÖGB und auch die Wirtschaftskammer wehren sich weiter vehement dagegen, ins neue Lobbyisten-Gesetz aufgenommen zu werden. Das geht aus den Stellungnahmen im nun beendeten Begutachtungsverfahren hervor. Auch von Seiten der professionellen Lobbyisten kommt Kritik.

Abendjournal, 19.07.2011

Vier Kategorien

Mit diesem Gesetz ist keiner zufrieden: Der Dachverband der Lobbying-Agenturen kritisiert, dass es vier Kategorien von Lobbyisten gibt, obwohl es immer um die gleiche Tätigkeit gehe, nämlich um Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen. Der Public Relations Verband Austria spricht gar von einer exklusiven Schlechterstellung von Agenturen, die als einzige Interessenvertreter ihren Gesamtumsatz offenlegen und ihre Mitarbeiter explizit nennen müssten.

AK: Verzerrtes Bild

Auf der anderen Seite stehen die Kammern, für die das Gesetz viel mildere Bestimmungen vorsieht. Doch nicht nur die AK lehnt selbst das ab, weil ein verzerrtes Bild entstehe: Relativ wenige kommerzielle Lobbyisten, die - sinngemäß - das große Geld machten, würden im Interessenvertretungsregister einer Vielzahl von gesetzlichen Interessenvertretungen gegenüberstehen.

Gegen Eintragungspflicht

Die Wirtschaftskammer kommt in ihrer Stellungnahme auf gezählte 820 Kammern, die vom Gesetz betroffen wären, und lehnt die Eintragungspflicht ebenso ab wie der ÖGB, der keinesfalls in einen Topf mit unternehmerischen Lobbyisten geworfen werden will, wie es in der Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes heißt.

Furcht der Interessensverbände

Alle loben das Lobbying als ehrenwertes Tun, aber keiner will Lobbyist sein: Auch der Dachverband der gemeinnützigen Vereine und der Umweltorganisationen äußert die Sorge, dass man durch die Einbeziehung in das Gesetz bald als Unternehmen, das Lobbyisten beschäftigt, gelten könnte - statt als Interessenverbände. Und das würde Spender und Spenderinnen massiv irritieren, so die Stellungnahme.