Regeln zu Vorratsdatenspeicherung offen
Antiterrorgesetze in Deutschland
Umstritten waren und sind sie auch in Deutschland, die Anti-Terror-Gesetze, die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurden. Seit damals gelten die Anti-Terror-Gesetze aber immer nur auf einige Jahre befristet. Es geht um Daten aller Art.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.7.2011
Peter Fritz aus Berlin
"Mit der gebotenen Härte"
Der Innenminister hieß damals Otto Schily, früher Sympathisant der Protestbewegung des Jahres 1968, aber damals schon längst zum Hardliner im Dienst von Recht und Gesetz mutiert. Im Bundestag gab er sich vor bald zehn Jahren kämpferisch und entschlossen. "Wir müssen und wir werden gegen die Terroristen mit äußerster Konsequenz und der gebotenen Härte vorgehen“, sagte Schily damals.
Seit damals gelten die Anti-Terror-Gesetze aber immer nur auf einige Jahre befristet. Es geht bei ihnen im Kern um Befugnisse von Behörden und Geheimdiensten, Einblick in Daten aller Art zu nehmen, vor allen in Angaben über Flugpassagiere und Bankverbindungen.
Unschuldige im Datennetz?
Es ist seither in Deutschland für die Behörden leichter, Informationen über Verdächtige zu beschaffen, aber immer wieder taucht die Frage auf, ob im Schleppnetz der Datenfischer nicht zu viele Unschuldige hängenbleiben könnten.
Das befürchtete traditionell vor allem die liberale FDP, derzeit der kleinere Koalitionspartner in Angela Merkels CDU-geführter Regierung. Die Anti-Terror-Gesetze, befristet wie stets, wären Ende dieses Jahres ausgelaufen.
Briefe fallen aus Überwachung
FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verhandelte monatelang mit CDU-Innenminister Hans Peter Friedrich über Lockerungen, zuletzt kam es dann zu einem Kompromiss. Die Gesetze sollen weitere vier Jahre gelten, aber mit ein paar Änderungen.
Postfächer und Briefe fallen aus der Überwachung, auch deshalb, weil sie im Internet-Zeitalter ohnehin keine große Rolle mehr spielen. Flugdaten und Bankkonten können aber jetzt auch bei zentralen Stellen abgefragt werden, die Ermittler müssen nicht mehr eine Fluggesellschaft nach der anderen kontaktieren.
Heiße Kartoffel Vorratsdaten
Völlig offen ist aber noch die Frage, wie Deutschland künftig mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung umgeht, mit der im Prinzip von der EU angeordneten Vorschrift, wonach sechs Monate lang komplett gespeichert werden muss, wer mit wem telefoniert oder E-Mails ausgetauscht hat.
Die bisherigen deutschen Regeln dazu wurden von Bundesverfassungsgericht gekippt, wegen zu schwerer Eingriffe in die Grundrechte. Die Frage, wie diese Speicherung grundrechtskonform geregelt werden könnte, gehört regierungsintern zu den heißeren Kartoffeln und wird dementsprechend noch eine Zeitlang weitergereicht.