Koalition ist sich einig
Vorratsdatenspeicherung umgesetzt
Plötzlich geht wieder etwas weiter in der Regierung. Entscheidungen werden getroffen, veröffentlicht und der Erfolg wird für sich und seine Partei verbucht. So ist die Regierung gestrickt und auch beim Ministerrat wurde das in Sachen Vorratsdatenspeicherung vorgelebt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.02.2011
Koalition einig
Die drei beteiligten Ministerinnen der rot-schwarzen Koalition haben sich am Dienstag mit dem erzielten Kompromiss zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zufrieden gezeigt. Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) lobte die höchstmögliche Missbrauchssicherheit des Modells, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) die sichergestellte Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Was die Aufteilung der Kosten auf die drei Ministerien angeht, betonte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), man habe dem eigentlich zuständigen Infrastrukturministerium bei der Finanzierung geholfen und hoffe für den Fall eigener zukünftiger Finanzierungsnotwendigkeiten im Gegenzug auf die "Solidarität" von Ministerin Bures.
Verdachtsunabhängige Datenspeicherung
Bures sagte, bei der Vorratsdatenspeicherung werde erstmals eine systematische verdachtsunabhängige Datenspeicherung durchgeführt. Daher sei es ihr um den "höchstmöglichen Schutz vor Missbrauch" gegangen. Das nun vorliegende Modell sei eine "ganz pragmatische Lösung" und entspreche den verfassungsmäßig verankerten Grundrechten.
"Verbrechensbekämpfung gesichert"
Justizministerin Bandion-Ortner betonte, dass durch die erleichterte Datenweitergabe im Fall von Internetkriminalität sowie bei Stalking-Fällen die Verbrechensbekämpfung gesichert sei. Innenministerin Fekter verwies auf den Finanzierungsbeitrag ihres Ressorts zur Vorratsdatenspeicherung: Man habe der eigentlich zuständigen Ministerin Bures bei der Finanzierung dieses Großprojektes geholfen.
Kosten werden aufgeteilt
Die Kosten für die Einrichtung des Vorratsdatensystems werden innerhalb der Regierung so aufgeteilt, dass das Infrastrukturministerium 63 Prozent und das Innenministerium 34 Prozent trägt. Die Justiz schießt einen Fixbetrag von 360.000 Euro zu, der die verbleibenden drei Prozent abdecken soll. Darüber hinaus trägt die Justiz laut Bandion-Ortner die im Betrieb der Vorratsdatenspeicherung anfallenden laufenden Kosten. (Text APA, Red.)
Mittagsjournal, 22.02.2011
Daten und Fakten zur Vorratsdatenspeicherung,