Regierungsplan zum Schutz von Kindern

Verschwiegenheitspflicht für Ärzte lockern

Die Regierung will die Verschwiegenheitspflicht für Ärzte lockern, wenn der Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht. Das heißt: Ärzte sollen Informationen austauschen dürfen, wenn sie glauben, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde. Das soll auch dazu führen, dass Ärzte schneller entscheiden können, ob sie Anzeige erstatten.

Abendjournal, 26.07.2011

Austausch unter Ärzten

Wenn ein Kind missbraucht oder misshandelt wird, fällt das oft längere Zeit nicht auf, weil es von verschiedenen Ärzten, möglicherweise in verschiedenen Spitälern behandelt wird und die nichts voneinander wissen. Gesundheitsminister Alois Stöger von der SPÖ will das jetzt ändern. Ärzte sollten untereinander darüber reden dürfen, ob es einen Verdacht auf Kindesmisshandlung gebe.

Spitalsarzt erkundigt sich bei Hausarzt

In der Praxis heißt das: hat ein Arzt in einem Spital einen Verdacht, kann er sich beim Hausarzt des Kindes erkundigen, ob auch ihm etwas Verdächtiges aufgefallen ist. Die Ärztekammer sieht den Vorstoß positiv, diese informelle Vernetzung sei ganz im Sinne der Ärzteschaft heißt es.

Keine Datenvernetzung

Die österreichischen Unfallchirurgen fordern schon seit einigen Jahren eine umfangreiche Daten-Vernetzung, sie wollen ein Kinderschutzregister, um auf Knopfdruck feststellen zu können, ob ein verletztes Kind mit gleichen oder ähnlichen Verletzungen schon woanders behandelt wurde. Ein solches Register ist allerdings nicht Bestandteil der Novelle, die der Ministerrat heute beschlossen hat. 180.000 Kinder werden pro Jahr in den Spitälern behandelt, laut Statistik sind 1.200 von ihnen Gewaltopfer. Laut Unfallchirurgen ist die Dunkelziffer fünfmal so hoch.

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