13. Familienbeihilfe gekürzt
Schulstartgeld: Start für Anträge
Die erst seit drei Jahren bestehende 13. Familienbeihilfe wird mit September nicht mehr ausbezahlt. Stattdessen wird sie gekürzt und in ein Schulstartgeld von 100 Euro umgewandelt. Diese 100 Euro bekommt jede Familie automatisch vom Boden- bis zum Neusiedlersee aufs Konto überwiesen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 25.08.2011
Zusätzlicher Zuschuss je nach Bundesland
100 Euro Schulstartgeld statt 13. Familienbeihilfe, das ist ab September der Fall.
Je nach Bundesland gibt es dann noch weitere Zuschüsse, die gänzlich unterschiedlich geregelt sind:
Wien
29 Euro als Sachleistung
Antrag: bei der Schulbehörde
Burgenland
"Schulstartgeld: 100 Euro für die erste Klasse Volksschule keine Einkommensprüfung, Hauptwohnsitz im Burgenland
Antrag: Familienreferat/Landesregierung
Tirol
"Schulstarthilfe": 145,35 Euro einmal jährlich im Herbst (6-15 Jahre)
Einkommensgrenze Ausgleichszulage ("polit. Armutsgrenze")
Antrag: Wohnsitzgemeinde
Frist: 30. September
Oberösterreich
"Schulbeginnhilfe": 100 Euro 1. Klasse Volksschule
Einkommensgrenze
Antrag: Familienreferat/Landesregierung
Salzburg
"Schulstartgeld": 158 Euro
Sozialhilfeanspruch, Einkommensgrenze
Antrag: Sozialamt oder Bezirkshauptmannschaft
Kärnten
"Schulstartgeld": 35 - 75 Euro als Gutscheine (erste bis neunte Schulstufe)
Einkommensgrenzen
Antrag: Wohnsitzgemeinde / Bezirkshauptmannschaft
Frist: 10. September
Kein Zuschuss in drei Bundesländern
In Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg gibt es neben den neuen bundesweiten 100 Euro Schulstartgeld keinen eigenen Zuschuss.
Vorsicht in Kärnten und Tirol: Hier enden die Einreichfristen zum zusätzlichen Zuschuss
mit dem 10. September (Kärnten) bzw. dem 30. September (Tirol).
In den anderen vier Bundesländern gibt es keine Frist. Man kann das Geld also auch noch nachträglich einfordern.