Wirtschaftskammer: Unverständnis über AK-Zahlen
Krankenstand als Kündigungsgrund
Laut Arbeiterkammer werden Arbeitnehmer immer öfter wegen eines Krankenstandes gekündigt. Die Krankheit darf jedoch kein Kündigungsgrund sein. Die Realität sich anders aus: allein in Niederösterreich sollen heuer 1.300 Kranke ihren Arbeitsplatz verloren haben. Ein neuer Trend? Die Wirtschaftskammer hält dagegen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.9.2011
Eva Haslinger
AK: Arbeitgeber drücken sich vor Zahlungen
Arbeitgeber würden sich immer häufiger an kranken Beschäftigten abputzen und sie kündigen, damit sie ihren Lohn nicht weiter bezahlen müssen, so die Kritik der Arbeiterkammer (AK). Die Wirtschaftskammer (WKÖ) will das nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen. Rolf Gleissner von der Abteilung für Sozialpolitik der WKÖ spricht von "Übertreibung".
WKÖ warnt vor "Dramatisierung"
Die von der AK genannte Zahl von 1.300 Menschen, die heuer alleine in Niederösterreich im Krankenstand gekündigt wurden, kann Gleissner nicht nachvollziehen. Zudem würden in Niederösterreich jedes Jahr 450.000 Kündigungen gemeldet werden. "Man sollte diese Zahl nicht zu sehr dramatisieren", so der WKÖ-Experte.
Krankenkasse zahlt nur halben Lohn
Wenn jemand erkrankt, so bekommt er oder sie sechs Wochen lang den vollen Lohn ausbezahlt, weitere vier Wochen den halben. Laut AK werden solche Dienstverhältnisse oft beendet. Sprich: der Arbeitgeber muss nicht mehr zahlen, die Krankenkasse muss einspringen und Krankengeld überweisen. Und das sei nur halb so hoch wie das laufende Einkommen.
WKÖ: Kündigung nur mit Einverständnis möglich
Ein Szenario, das Gleissner nicht nachvollziehen kann. Denn eine Auflösung des Dienstverhältnisses sei nur mit Einverständnis des oder der Beschäftigten möglich. Missbrauch wäre es nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorschlagen würden, ihn nach dem Krankenstand wieder einzustellen.
Diskussion über Fonds zur Entgeltfortzahlung
Die Arbeiterkammer will mit der Wirtschaftskammer jetzt über die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds verhandeln. Dieser Fonds wurde im Jahr 2000 abgeschafft. Der Fonds wurde von den Arbeitgebern gespeist und ersetzte den Betrieben die Lohnkosten während des Krankenstandes. Rolf Gleissner will von einer Wiedereinführung aber nichts wissen. Der Entgeltfortzahlungsfonds sei sehr teuer und bürokratisch gewesen. "Daher hat man ihn aus gutem Grund abgeschafft", so Gleissner.