EU-Vorschlag geht nicht weit genug
AK: Finanztransaktionssteuer verschärfen
Die Finanztransaktionssteuer ist wieder im Gespräch. Dabei sollen Geschäfte wie Aktienhandel oder die Spekulation etwa auf Währungsverluste besteuert werden. Die EU-Kommission hat vor einer Woche einen konkreten Entwurf vorgelegt. Das begrüßt die Arbeiterkammer zwar, allerdings greife dieser Entwurf nicht weit genug.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 6.10.2011
Betroffenenkreis erweitern
Gut, aber nicht gut genug. So lautet das Urteil der Arbeiterkammer. Sie sieht drei zentrale Mängel in der aktuellen Version einer Finanz-Transaktions-Steuer: Erstens sind laut Entwurf nur Finanz-Institutionen wie Banken steuerpflichtig, aber keine Unternehmen oder Privatpersonen. Das könnte zu Steuerflucht etwa in die Schweiz führen, warnt Otto Farny, Steuerexperte der Arbeiterkammer.
Alle Spekulationsgeschäfte erfassen
Einen zweiten zentralen Mangel sieht die Kammer beim Währungshandel. Hier will sie eine Ausweitung auf alle Geschäfte und Spekulationen mit Währungen. Laut Kommissions-Vorschlag soll nur der Handel mit Derivaten besteuert werden. Das sind zum Beispiel Kreditausfallsversicherungen oder Termingeschäfte, mit denen man auf eine Preisentwicklung in der Zukunft wetten kann.
Steuersätze zu niedrig
Außerdem sind die geplanten Steuersätze - und das ist Kritikpunkt Nummer drei - laut Arbeiterkammer zu niedrig. Die Kommission will Transaktionen mit Aktien oder Anleihen mit 0,1 Prozent besteuern, das Geschäft mit Derivaten mit jeweils 0,01 Prozent. Besser wäre ein einheitlicher Steuersatz von 0,5 Prozent, sagt Stephan Schulmeister vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo. Er legt ein eigenes Steuer-Modell vor, das die angesprochenen Mängel berücksichtigt.
Ob es wirklich zur Einführung einer europaweiten Finanz-Transaktions-Steuer kommt ist noch fraglich. Großbritannien hat sich jedenfalls dagegen ausgesprochen.