Koalition einig
Lobbyisten-Gesetz vor Beschluss
SPÖ und ÖVP haben sich nach langem Ringen offenbar auf das Lobbyisten-Gesetz geeinigt. Das Gesetz wurde schon vor Monaten angekündigt - nach dem Auffliegen der Affäre um den ehemaligen ÖVP-Politiker Ernst Strasser im Europaparlament. Am Abend haben die Regierungsparteien letzte offene Punkte geklärt. Das Gesetz wird nun aller Voraussicht nach heute im Ministerrat beschlossen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 11.10.2010
Mehr Transparenz
Es geht vor allem darum, die Tätigkeit von Lobbyisten transparent zu machen. Und zu verbieten, dass Politiker und Beamte in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichzeitig für private Firmen als Lobbyisten anbieten. Derzeit ist das in Österreich erlaubt.
Liste und Regeln
Der wichtigste Punkt des geplanten Lobbying- und Interessensvertretungsgesetzes soll das Lobbyistenregister werden: eine öffentlich einsehbare Liste von Personen, Firmen und Organisationen - alle jener, die von Berufs wegen auf Entscheidungen von Politikern und Beamten Einfluss nehmen. Es soll auch eingetragen werden, um wie viel Geld es dabei geht. Und Politiker und Beamte dürfen nicht gleichzeitig im Dienste der Allgemeinheit stehen und sich mit Lobbying-Aufträgen etwas dazuverdienen - zumindest grundsätzlich.
Viele Ausnahmen
Denn inzwischen sind zahlreiche Ausnahmen und Abschwächungen im Vergleich zu den ursprünglich strengen Plänen des Justizministeriums vorgesehen: Während kommerzielle Lobbying-Unternehmen die Namen ihrer Mitarbeiter und Auftraggeber bekanntgeben sollen, müssen Kammern und Interessensverbände wie die Gewerkschaft oder die Industriellenvereinigung nur sehr allgemeine Angaben machen. Politiker und Beamte wiederum dürfen zwar grundsätzlich kein Geld für Lobbying nehmen, aber nur, wenn es bei dem entsprechenden Auftrag um ihre amtliche, offizielle Zuständigkeit geht.
Sanktionen vorgesehen
Abgeordnete, die zugleich Vertreter eines Interessensverbandes oder der Kammern sind, sind von den Bestimmungen ausgenommen - auch wenn sie bei der Ausübung ihrer Funktion für den Staat die Interessen ihrer Organisation wahrnehmen. Auch die Sanktionen - etwa wenn Aufträge nicht gemeldet werden - gelten nur für klassische Lobbyisten. Vorgesehen sind Verwaltungsstrafen bis 60.000 Euro und in schwerwiegenden Fällen die Streichung aus dem Lobbyisten-Register, was einem Berufsverbot gleichkommt.