Verfassungsrechtler bezweifeln Ernsthaftigkeit

Schuldenbremse: Experten skeptisch

Die Schuldenbremse soll in der Verfassung verankert werden - aber da sind Verfassungsrechtler wie Bernd-Christian Funk und Heinz Mayer skeptisch: Kann das mehr sein als das Signal des guten Willens, jetzt das Sparen ernst zu nehmen?

Mittagsjournal, 16.11.2011

Mayer: Missbrauch bei Ausnahmen

Bei Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält sich die Euphorie über die geplante Schuldenbremse in Grenzen. Er zeigt sich skeptisch.

Damit der Staat seine Handlungsfähigkeit bewahren kann, müsse es möglich sein, in Krisenzeiten mehr Geld auszugeben, so Mayer. Man müsse also Ausnahmen vorsehen. Dabei stelle sich die Frage, ob man diese Ausnahmen so formulieren kann, dass kein Missbrauch geschieht, das sei sehr unwahrscheinlich.

Sanktionen unrealistisch

Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Sparvorgaben nicht eingehalten werden. Es gebe mehrere Möglichkeiten: ein Misstrauensvotum durch den Nationalrat, oder eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof, aber das sei nicht realistisch, denn das Parlament stehe mehrheitlich hinter der Regierung. Rechtsverletzungen durch die Bundesregierung würden folgenlos bleiben.

Auch dass der Verfassungsgerichtshof von einem Bundesland angerufen wird, sei eher unwahrscheinlich. Mayers Fazit: es sei zwar ein Bekenntnis der Regierung in Zukunft sparsam sein zu wollen, aber das könnte man auch ohne verfassungsrechtliches Bekenntnis.

Funk: Durchsetzungsproblem

Auch Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk sieht in der Schuldenbremse ein Signal in Richtung einer anderen Finanzpolitik, was prinzipiell zu befürworten sei. In der juristischen Technik allerdings ortet Funk eine Reihe von Problemen: die Frage etwa, wie eine solche verfassungsrechtliche Bestimmung durchgesetzt werden könne stelle sich. Wolle man wirklich im schlimmsten Fall eine Haushaltskrise herbeiführen, fragt er.

Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse könnte höchstens in der politischen Diskussion eine Rolle spielen, eine Entlastungsfunktion, wenn man damit besser begründen könne sparen zu müssen oder Steuern anzuheben. Aber bei der Durchsetzung gebe es begründete Zweifel.

Keine epochale Wende

Zusammenfassend meint Funk: die epochale Wende sehe er nicht. Und eines dürfe man auch nicht vergessen: eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse könne nicht eine verantwortungsvolle auf die nachkommenden Generationen Rücksicht nehmende Finanzpolitik ersetzen, sagt Bernd Christian Funk, Verfassungsjurist.