Regierung orientiert sich an Deutschland
Was bedeutet Schuldenbremse?
Überfällige Reformen angehen und sparen, das nennen wir jetzt Schuldenbremse und schreiben es in die Verfassung. So ist der Plan von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger. Die Regierung orientiert sich dabei an Deutschland. Das heißt, ab dem Jahr 2017 darf die Regierung kaum noch neue Schulden machen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.112011
Defizit nur mehr 0,35 Prozent des BIP
Die von der Regierung geplante Schuldenbremse entspricht im Wesentlichen dem deutschen Modell. Kernpunkt des vorliegenden Entwurfs: Ab 2017 darf das Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) betragen, Länder und Gemeinden müssen ausgeglichen bilanzieren. Damit soll der Schuldenstand bis 2020/21 wieder unter die EU-Grenze von 60 Prozent des BIP fallen - explizit in die Verfassung geschrieben wird dieser Wert aber nicht. Für Diskussionen wird wohl noch sorgen, dass die Länder verpflichtet werden sollen, das bisher abgelehnte Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen.
Kontrollkonto
Den Plänen der Regierung zufolge darf das strukturelle Defizit des Bundes ab 2017 maximal 0,35 Prozent des BIP betragen, die Länder müssen ausgeglichen bilanzieren. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dieser Wert überschritten wurde, dann wird die Differenz auf einem "Kontrollkonto" verbucht und muss in weiterer Folge wieder zurückgeführt werden. Für Bund und Länder werden zwei getrennte Kontrollkonten eingerichtet.
Ausnahmen bei Naturkatastrophen
Generell ermöglicht wird eine Überschreitung des Defizits im Fall von Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen: Um deren Kosten zu bewältigen kann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse mit einfacher Parlamentsmehrheit umgangen werden. Auch diese Überschreitungen müssen aber in Zukunft ausgeglichen werden.
Sollten die Regeln der Schuldenbremse verletzt werden, dann wäre das Budget aus Sicht des Finanzministeriums verfassungswidrig zustande gekommen. Der Verfassungsgerichtshof könnte den Finanzrahmen in diesem Fall daher aufheben.
Schuldengrenze
Die ursprünglich vom Finanzministerium geplante Schuldenobergrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung findet sich im aktuellen Entwurf nicht. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Bund, Länder und Gemeinden sicherstellen müssen, "dass die Verpflichtungen der Republik Österreich aus Rechtsakten der Europäischen Union zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin erfüllt werden". Damit wird nach Ansicht des Finanzministeriums implizit auch die 60 Prozent Grenze verankert, da diese ja Teil der europäischen Vorgaben ist.
Übergangsregelung
Bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2017 gilt, was Österreich von der EU ohnehin vorgeschrieben ist, wenn es Strafzahlungen im Rahmen des laufenden Defizitverfahrens vermeiden will: Das strukturelle Defizit muss jedes Jahr um 0,75 Prozent des BIP verringert werden. Dieses Ziel wird allerdings nicht extra in der Verfassung verankert.
Länder und Gemeinden müssen mitmachen
Länder und Gemeinden müssen in die Regeln der Schuldenbremse eingebunden werden, viele Details sollen allerdings erst bei den nächsten Verhandlungen zum innerösterreichischen Stabilitätspakt geklärt werden. Der eigentlich bis 2014 festgelegte Stabilitätspakt soll daher bereits mit Ende 2012 auslaufen und bis dahin neu verhandelt werden. Festgeschrieben wird laut dem aktuellen Entwurf außerdem, dass die Länder ein Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes einführen müssen (also u.a. mittelfristige Budgetplanung). Dies haben die Länder bisher abgelehnt. (Text: APA, Red.)
Mittagsjournal, 15.11.2011
Opposition stellt Bedingungen für ihre Zustimmung
FPÖ und BZÖ stellen Bedingungen
SPÖ und ÖVP haben sich also geeinigt. Damit sie die Schuldenbremse in die Verfassung schreiben können, brauchen sie aber zumindest eine Oppositionspartei, die dem zustimmt. Auf die Grünen können sie nicht zählen. Bleiben Freiheitliche und BZÖ. Und die stellen Bedingungen, die für die Regierung wohl nicht zu akzeptieren sind.
Keine Unterstützung von FPÖ
Die FPÖ ist zwar grundsätzlich für eine Schuldenbremse und hat das auch selber schon oft gefordert. Aber nicht so, sagt Parteichef Heinz Christian Strache: "Es kann nicht sein, dass man bei uns eine Schuldenbremse einführt und zugleich Milliarden an Steuergeldern nach Griechenland schickt. Das sind die Schulden von morgen." Strache verlangt eine Volksabstimmung. "Es wird unehrlich operiert. Da spielen wir nicht mit." Die Stimmen der Blauen kann die Regierung also jetzt schon vergessen.
Grüne verlangen vermögensbezogene Steuern
Und was ist mit den Grünen, werden die der Vorlage zustimmen? Der stellvertretende Klubchef Werner Kogler sagt, dass die Grünen sicher nicht mitstimmen würden. Es müsse neu verhandelt werden. Es sei überhaupt nicht klar wo und wie gespart werden solle. Auf der Einnahmeseite gebe es eine riesige Gerechtigkeitslücke. Bei den vermögensbezogenen Steuern müsse man was machen. Nur ausgabenseitig zu sparen werde eine Fiakso für die ärmeren Schichten.
ÖVP unter Druck?
Ein neues Druckmittel für die Besteuerung von Vermögen also - was die ÖVP mit Finanzministerin Maria Fekter an der Spitze erst heute früh im Morgenjournal wieder vehement abgelehnt hat.
BZÖ: Schuldenbremse sofort
BZÖ-Obmann Josef Bucher wiederum will ein taugliches Signal an die Finanzmärkte - die Schuldenbremse dürfe nicht erst ab 2017 wirksam werden. "Das muss erst nächstes Jahr schon kommen." Zu diesem Zweck müsse auch das Budget 2012 noch einmal aufgeschnürt und mit wirksamen Sparmaßnahmen angereichert werden, so Bucher.