Aber nur auf Zeit und zweckgebunden
Mikl-Leitner für Solidarabgabe von "Superreichen"
Der Arbeitnehmerflügel ÖAAB hat sich gegen die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung sowie für eine Vermögenssteuer für Superreiche ausgesprochen. Die geschäftsführende ÖAAB-Chefin, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, will jetzt die Wogen glätten. Sie kann sich eine zeitlich befristete Solidaritätsabgabe vorstellen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 23.11.2011
Ab einer halben Million brutto
Die Superreichen, also all jene, die eine halbe Million Euro brutto pro Jahr verdienen, sollen zahlen, meint Johanna Mikl Leitner, die Geschäftsführende ÖAAB Chefin und ÖVP Innenministerin: "Ein klares Nein zur Vermögenssteuer der SPÖ, ein klares Ja zur Solidarabgabe für Superreiche auf Zeit." Auf Zeit bedeutet laut Mikl-Leitner vier, fünf Jahre, solange bis sich die Wirtschaft wieder erholt hat.
Zweckgebunden für Bildung
Die Einnahmen aus dieser - im ÖVP Jargon - "Solidarabgabe" sollen nicht im Budget versickern, sondern zweckgebunden für Bildung ausgegeben werden: "Denn dann haben wir auch die Chance hier Verständnis zu bekommen von jenen, die diese Solidarabgabe zu leisten haben", so Mikl-Leitner.
Höhe noch offen
Wie hoch die Solidarabgabe sein soll, lässt Mikl-Leitner heute offen: "Wir werden uns in den nächsten Tagen mit Expertinnen und Experten zusammensetzen, und werden hier eine klare Kalkulation aufstellen."
Alle müssten Anteil an Schuldenbremse leisten
In den nächsten Tagen muss Mikl-Leitner jedenfalls ihre ÖAAB-Kollegen besänftigen. Schließlich will sie am Samstag beim ÖAAB-Kongress in Linz zur neuen Chefin gewählt werden: "Hier muss man einfach das Gespräch suchen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir am Ende des Weges zu einer gemeinsamen Meinungsbildung finden. Hier gilt es fordern und nicht überfordern, dass hier vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ins Getriebe kommen." Mikl-Leitner stellt aber auch klar, dass alle ihren Anteil an der Schuldenbremse leisten müssten. Das Floriani-Prinzip könne für niemanden gelten.