Komplizierte Wahlprozedur

Wahlauftakt in Ägypten

Ungeachtet der anhaltenden Massenproteste gegen die Militärmachthaber beginnen am Montag in Ägypten die ersten Parlamentswahlen seit dem Sturz von Präsident Hosni Mubarak im Februar. Der Prozess ist äußerst komplex und wird sich bis März kommenden Jahres hinziehen.

Morgenjournal, 28.11.2011

Massenproteste dauern an

Bis Dienstagabend können die Wähler zunächst in 9 der 27 Gouvernements ihre Stimmen abgeben. Danach folgen bis Ende Januar zwei weitere Phasen, bevor alle 498 Sitze in der Volksversammlung vergeben sind. Anschließend wird die zweite Kammer gewählt, ebenfalls in drei Phasen.

Wichtigste Aufgabe des neuen Parlaments wird die Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung sein. Der Militärrat, der nach Mubaraks Sturz die Führung des Landes übernahm und sich seit über einer Woche mit teils gewaltsamen Massenprotesten konfrontiert sieht, wird aber an der Macht bleiben, bis ein ziviler Präsident gewählt ist.

Morgenjournal, 28.11.2011

Hubert Arnim-Ellissen im Gespräch mit Barbara Ladinser

Religiöse Parteien als Favoriten

Über 40 Parteien und 6.000 Kandidaten stehen zur Wahl. Politisch sortiert sind es drei Lager, die den Großteil der Stimmen bekommen werden: Erstens die religiösen Parteien, unter denen die jahrzehntelang verbotenen Muslimbruderschaft die größte und vergleichsweise moderateste ist. Bis zu 40 Prozent werden dem religiösen Lager zugetraut.

Zweitens nach wie vor einflussreiche Familien und Figuren des alten Regimes. Drittens der ägyptische Block - eine Allianz aus liberalen und demokratischen Parteien.

Die Kräfte der Revolution haben es nicht geschafft, sich zu einigen und zu organisieren. Den Parteien, die ihnen nahe stehen, wird wenig Erfolg vorausgesagt.

Endergebnis erst im Jänner erwartet

Das Endergebnis wird für den 13. Jänner erwartet. Danach folgen, wenn alles nach Plan laufen sollte, die Wahl der zweiten Kammer, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Wahl eines neuen Präsidenten.

Da Ägypten noch keine neue Verfassung hat, ist unklar, für welche Zeiträume die Abgeordneten gewählt werden. Nach geltendem Recht dauert eine Legislaturperiode fünf Jahre.