"Parteispenden strenger regeln"

Korruptionsjäger gegen Gesetzeslücken

Der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, kritisiert Gesetzeslücken, wenn es um die Bestechung von Amtsträgern und Politikern geht. Demnach sollten die Politiker vor der eigenen Türe kehren - nämlich Gesetze gegen Politikerbestechung verschärfen und die Offenlegung von Parteispenden strenger regeln.

Morgenjournal, 27.12.2011

Der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, im Gespräch mit Bernt Koschuh

Vorbild Deutschland

Bei der Transparenz und Offenlegung der Parteispenden habe Österreich deutlichen Nachholbedarf, sagt Walter Geyer. Wenn die Transparenz verletzt und etwas heimlich gezahlt wird, müsse es entsprechende Sanktionen geben, fordert er. Geyer nennt als Vorbild Deutschland, dort sei auch schon ein ehemaliger Bundeskanzler, nämlich Helmut Kohl, vor Gericht gestanden, weil er den Spender nicht bekanntgeben wollte.

Für Österreich hält Staatsanwalt Geyer außerdem Wahlkampfkosten-Obergrenzen zur Verhinderung von Korruption für "sehr sinnvoll". Denn damit würde schon ein Motiv wegfallen, möglichst viel Geld, auf welche Weise auch immer zusammenzubekommen.

Lobbyistenregelung sollte klarer sein

Nachholbedarf sieht der Staatsanwalt auch, weil österreichische Parlaments-Abgeordnete nach wie vor nicht strafbar sind, falls sie für das Stellen von parlamentarischen Anfragen oder Anträgen Geld nehmen. Nicht streng genug ist Geyer auch der aktuelle Gesetzesentwurf zum Register für Lobbyisten und Berater. Es müsse klar hervorgehen, vom wem welche Lobbyisten welchen Auftrag für welchen Zweck bekommen. Außerdem würden Erfolgshonorare für Beraterverträge bei öffentlichen Aufträgen zum Teil nicht vom Entwurf erfasst.