"Im öffentlichen Interesse"

U-Ausschuss: Grüne beantragen Live-TV

Mikrofone und Kameras werden bei den ersten Zeugenbefragungen im parlamentarische Korruptions-Untersuchungsausschuss nicht dabei sein. Denn auch wenn die Regierungsparteien zuletzt gesagt haben, sie könnten sich Live-Übertragungen prinzipiell vorstellen, gibt es noch keinen Beschluss dazu. Die Grünen bringen deshalb heute im Parlament einen Initiativ-Antrag ein.

Morgenjournal, 18.1.2012

Öffentliches Interesse

Von Karl-Heinz Grasser und Ernst Strasser über Hubert Gorbach bis hin zu Josef Ostermayer - die Liste der möglichen Zeugen im Korruptions-Untersuchungsausschuss ist lang und umfasst auch aktive und ehemalige Regierungspolitiker, also viele Personen von öffentlichem Interesse. Nicht zuletzt deshalb fordert die Opposition schon länger, Live-Übertragungen der Zeugenbefragungen zuzulassen, das ist bisher laut Geschäftsordnung nämlich verboten, sagt der stellvertretende Obmann der Grünen Werner Kogler. Das öffentliche Interesse an öffentlichen Personen überwiege, so Kogler. Das bedeutet freilich nicht, dass automatisch alles aus dem U-Ausschuss in Radio oder Fernsehen übertragen werden soll - muss ein Zeuge aus welchen Gründen auch immer geschützt werden, soll das weiter möglich sein.

Lange Fristen

In anderen Ländern sind Live-Übertragungen aus Untersuchungs-Ausschüssen schon länger möglich, in den USA etwa, in Deutschland oder Großbritannien. Für eine Erlaubnis auch hierzulande ist eine zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Und auch wenn sich diese Änderung der Geschäftsordnung allein schon durch den Fristenlauf für die ersten Zeugenbefragungen im jetzigen U-Ausschuss nicht ausgehen werde, sei es wichtig das Thema jetzt endlich ins Parlament zu bringen, so Kogler.