Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert
Brustimplantate: VKI setzt sich für Betroffene ein
In Österreich haben weit mehr Frauen als bisher angenommen Brustimplantate der französischen Firma PIP bekommen. Einige Betroffenen haben sich aus Angst vor gesundheitlichen Schäden die Implantate entfernen lassen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt nun die Fälle, um für alle Geschädigten Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 8.2.2012
Klage gegen Versicherung möglich
Der Hersteller der fehlerhaften PIP-Brustimplantate ist zwar in Konkurs. Der VKI will aber nun trotzdem versuchen, für die betroffenen Frauen eine Rückerstattung der Kosten der Operation und Schmerzensgeld zu bekommen.
Und zwar über die Haftpflichtversicherung des Herstellers, sagt Peter Kolba vom VKI. Wenn eine solche Versicherung besteht, dann habe der Geschädigte auch einen direkten klagbaren Anspruch gegen die Versicherung, erläutert Kolba im Ö1-Mittagsjournal. Das sei eine französische Besonderheit, bei der österreichischen Produkthaftung wäre so etwas nicht vorgesehen.
Hunderte Betroffene allein in Wien
In diesem Fall gibt es diese Versicherung mit Sitz in Paris. An diese werden die Ansprüche gestellt. Der VKI hat noch keinen Überblick über die Anzahl der Fälle. Allein für Wien rechnet die Ärztekammer mit 200 Betroffenen.
Es könnten aber noch deutlich mehr werden. Die Betroffenen sollten sich aber rasch beim VKI melden, damit der Verein mit klaren Zahlen in Verhandlung treten könne, sagt Kolba. Bis Ende Februar wolle der VKI noch Fälle sammeln, um dann direkt mit den Gesprächen zu starten.
VKI will zunächst außergerichtlich verhandeln
Wollen Frauen ihren Schaden geltend machen, ist es auch egal, wo sie sich die PIP-Implantate einsetzen ließen. Sie müssen nur nachweisen können, dass es sich tatsächlich um diese fehlerhaften Produkte handelt, was im Normalfall im so genannten Implantatsausweis festgehalten ist.
Zunächst will der VKI versuchen die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Wenn dies nicht gelinge, werde der VKI prüfen, ob sich die Schadenersatzansprüche durch eine Sammelklage vor Gericht durchsetzen ließen.
Versicherung wehrt sich
Leicht wird der Fall wohl nicht werden, denn bereits jetzt versucht die Versicherung, sich aus der Verantwortung zu ziehen, sagt Kolba. In Frankreich laufe bereits ein Verfahren, in dem die Versicherung behauptet, von der Herstellerfirma betrogen worden zu sein.
Sollte es zur Klage kommen, wäre der Prozess in Österreich zu führen, es käme aber französisches Recht zur Anwendung.