Antrag abgewiesen

Verfahren gegen Grasser wird fortgesetzt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt. Das Wiener Straflandesgericht wies das Vorbringen seines Anwalts in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss ab.

Mittagsjournal, 21.02.2012

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sieht sich unschuldig. Unschuldig in den Affären, in die er verwickelt ist - oder eben nicht, wie er selbst sagt. Das hat er unzählige Male betont; und er hat seine Anwälte beauftragt, alle möglichen Beschwerden gegen die Ermittlungen, Hausdurchsuchungen etc. einzubringen. Am Wiener Landesgericht hat man jetzt entschieden: Grassers Antrag, die Ermittlungen einzustellen, wird abgelehnt.