Novelle hat nichts gebracht

Weiter Kritik an Behinderteneinstellungsgesetz

Die Arbeitssituation von behinderten Menschen hat sich nicht verbessert, trotz eines neuen Behinderten-Einstellungsgesetzes. Mit diesem seit gut einem Jahr geltenden Gesetz wurde die Ausgleichstaxe für säumige Betriebe erhöht und der besondere Kündigungsschutz gelockert, was angeblich oft der Grund für die Nicht-Einstellung Behinderter sein soll. Gebracht hat das allerdings nichts.

Morgenjournal, 1.3.2012

Die Arbeitslosigkeit von Behinderten ist und bleibt hoch, sagt Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Daran habe auch das neue Behinderten-Einstellungsgesetz nichts geändert. Es sei zwar eine Haltungsänderung der Betriebe erkennbar, aber keine Taten.

Seit 2011 gilt ein neues Behinderteneinstellungs-Gesetz, seither ist der besondere Kündigungsschutz erst nach vier Jahren wirksam. Die sogenannte Ausgleichstaxe für Unternehmen, die ihrer Einstellungspflicht nicht nachkommen, wurde etwas erhöht. Betriebe ab 25 Mitarbeitern müssen oder müssten behinderte Menschen beschäftigen, was aber etliche immer noch nicht tun. Trotzdem ist der Behindertenanwalt nicht für eine neuerliche Erhöhung der Ausgleichstaxe, zumindest noch nicht jetzt.