Fiedler für strengere Regeln

"Anfüttern": Kritik an Gesetzesentwurf

Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, jetzt Vertreter der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, kritisiert den Gesetzesentwurf für ein neues Anfütterungsverbot von Amtsträgern. Nach Ansicht Fiedlers ist der Entwurf nicht streng genug. Er fordert viel schärfere Bestimmungen.

Mittagsjournal, 7.3.2012

Geschenke ohne "Anbahnung"

Es geht vor allem um die Wortwahl im Gesetzesentwurf: Demnach ist Anfüttern nur dann strafbar, wenn einem Amtsträger, also Beamten oder Politkern, Geschenke gegeben werden, um "ein mögliches Amtsgeschäft anzubahnen". Das würde bedeuten, dass Geschenke ohne sich anbahnendes Geschäft nicht als Anfüttern qualifiziert würden, so Franz Fiedler. Das heißt, die reine Klimapflege, um einen Amtsträger bei Laune zu halten, könnte damit strafffrei bleiben. Franz Fiedler nennt ein Beispiel: Ein Bauunternehmer lässt sich in einer Gemeinde nieder, und ohne dass es schon Anzeichen für einen Bauauftrag der Gemeinde gibt, macht der Bauunternehmer dem Bürgermeister gleich einmal Geschenke, um sich den Bürgermeister als Baubehörde wohlwollend zu stimmen.

"Totes Recht"

Fiedler fordert, wieder zu den strengeren Bestimmungen von 2008 zurückkehren, die Geschenke an einen Amtsträger einfach aufgrund seiner Funktion verboten haben, egal ob sich ein Amtsgeschäft abzeichnet oder nicht. Die jetzige Entwurf sei jedenfalls problematisch, so Fiedler: Mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung werde es zu "gewaltigen Beweisschwierigkeiten" kommen und damit würde "wieder einmal eine Bestimmung geschaffen, die totes Recht ist."

Grenze zu hoch

Fiedler stößt sich aber auch an einem anderen Punkt. Dass Geschenke bis zu 100 Euro überhaupt zulässig bleiben sollen, diese Grenze ist für Fiedler viel zu hoch und entspreche auch nicht dem internationalen Standard. In Deutschland liege die Grenze bei 25 Euro, so Fielder, der sich auch "mit zehn Euro anfreunden" könnte. Auch sei es nach derzeitigem Entwurf unklar, ob Geschenke auch zusammengezählt werden können. Das heißt ob man einem Amtsträger mehrmals im Jahr Geschenke für unter 100 Euro geben könnte.

Kultursponsoring kein Argument

Das Argument des Justizministeriums, der Entwurf sei so gestaltet, dass Anfüttern zwar verboten, aber zum Beispiel Kultursponsoring weiterhin möglich wäre, dieses Argument lässt Fiedler nicht gelten: "Wozu brauche ich einen Amtsträger sponsern, bitte? Das halte ich für völlig absurd. Wenn ein Amtsträger an einer Veranstaltung teilnehmen soll, dann hat der Dienstgeber, wenn er das als Dienstpflicht ansieht, dafür die Kosten zu tragen. Aber bitte nicht ein Dritter. Dann haben wir schon ein Einfallstor für Korruption. Das sollte man von vornherein schließen."