Mit Regierungsmehrheit abgelehnt
Oppositionsattacke gegen Karl
Ohne Mehrheit blieb ein Misstrauensantrag gegen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), der von allen Oppositionsparteien unterstützt worden war. Anlass ist eine geplante Änderung der Strafprozessordnung, mit der Berufsgeheimnisse ausgehebelt werden könnten. Bedenken von Rechtsexperten hat die Ministerin bisher nicht zerstreuen können.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 8.3.012
Trotz Kritik: SPÖ hält zu Karl
Der BZÖ-Misstrauensantrag gegen die ÖVP-Justizministerin wurde von FPÖ und Grünen unterstützt, die ÖVP als eigene Partei und der Koalitionspartner SPÖ machten Beatrix Karl die Mauer. Obwohl auch die SPÖ von der geplanten Änderung im Strafrecht überrascht worden war und Kritik an Karl geübt hatte.
Staatsanwalt vor Richter
Es geht um die gerichtliche Beschlagnahme von Datenmaterial, gegen die Betroffene Widerspruch erheben können. Dann wird das Material versiegelt aufbewahrt und ein Richter entscheidet, welche Teile für das Verfahren wichtig sind. Künftig sollen die Widerspruchsmöglichkeiten eingeschränkt werden, vor allem aber hätte der Staatsanwalt durch die Neuregelung seine Hände auf dem Material, noch vor dem Richter. Und das wäre das Ende des Redaktionsgeheimnisses und anderer Verschwiegenheitsrechte, sagen die betroffenen Berufsgruppen.
Justizministerin Karl gab den Kritikern in der Parlamentsdebatte indirekt recht: "Weil da immer die Vermutung im Raum steht, dass der Staatsanwalt in Unterlagen reinschaut, in die er gar nicht reinschauen dürfte: Bitte, da unterstellen wir den Staatsanwälten rechtwidriges Handeln. Wenn sie Unterlagen verwerten, die sie nicht verwenden dürfen, dann ist das mit Nichtigkeit bedroht."
Bedenken von Experten
Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk hält dagegen: Das Sichten des Materials durch die Staatsanwälte würde durch die Neuregelung vielmehr legitimiert. Denn, so Funk: "Nach alter Rechtslage ist ausdrücklich gesagt, dass diese Informationen, Aufzeichnungen, Datenträge, bevor sie ans Gericht gegangen sind, nicht eingesehen werden dürfen. Dieser Satz fällt nun weg."
Auch der Strafrechtler Helmut Fuchs hält die Novelle für rechtsstaatlich bedenklich, weil Staatsanwalt und Polizei Einblick in geschützte Informationen bekommen würden, was derzeit ausgeschlossen sei.
Und in den Erläuterungen zur Novelle stellt das Justizministerium selbst ausdrücklich einen Bezug zu den Berufsgeheimnissen her: Diese würden oft zur Verzögerung von Verfahren missbraucht, und die Neuregelung soll eine Beschleunigung bringen.