Neue Strafprozessordnung sorgt für Empörung
Entwurf: Aus für Berufsgeheimnis
Das Justizministerium sorgt wieder für Aufregung, diesmal mit einer gravierenden Änderung bei der Novelle der Strafprozessordung. Die Rechtsanwaltskammer befürchtet, dass damit die Verschwiegenheitsrechte zahlreicher Berufsgruppen gekippt wird, berichtet "News". Die Änderungen im Gesetzesvorschlag wurden nach der Begutachtung der Novelle eingefügt und so im Ministerrat unbemerkt durchgewunken.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 7.3.2012
Aufregung bei Rechtsanwälten
Bei der Rechtsanwaltskammer ist die Empörung groß. Denn die heikle Gesetzesänderung wurde nur per Zufall von einem aufmerksamen Mitarbeiter auf der Parlamentsseite entdeckt. Information oder gar Diskussion mit den betroffenen Berufsgruppen hätte es nicht gegeben, sagt der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer Rupert Wolff und ortet einen versteckten Angriff auf Grundpfeiler des Rechtsstaates. Er versteht nicht, warum die gravierenden Änderungen nachträglich gemacht wurden.
Alle Macht den Staatsanwälten
Die Auswirkungen der heimlichen Gesetzesänderungspläne wären jedenfalls gravierend. Betroffen sind Daten und Unterlagen bei Hausdurchsuchungen bei Berufsvertretern mit Recht auf Verschwiegenheit. Der Gesetzesentwurf würde die unabhängigen Gerichte als prüfende entscheidende Instanz für solche Fälle aushebeln und alle Macht den weisungsgebundenen Staatsanwälten zuschreiben, sagt Wolff.
Bundespräsident wird angerufen
Bemerkenswert finden die Rechtsanwälte außerdem, dass die geheime Gesetzesänderung offenbar ausgerechnet nach der Veröffentlichung der geheimen Telekom-E-Mails in News vorgenommen wurde. Anlassgesetzgebung, um unangenehme Aufdeckerjournalisten und ihre Informanten auszuforschen? Die Rechtsanwaltskammer will nun gegen die Gesetzesänderung massiv mobil machen – auch unter Einbeziehung des Bundespräsidenten.
Justizministerium weist Vorwürfe zurück
Im Justizministerium weist man die Vorwürfe der Rechtsanwälte zurück. Die Novelle sei keineswegs still und heimlich geändert worden, sagt der zuständige Sektionschef Christian Pilnacek. Die Änderungen wurden auf Basis der Begutachtung vorgenommen und sind für jedermann auf der Parlamentsseite ersichtlich, so Pilnacek.
Grundgedanke sei eine Beschleunigung der bisher sehr langwierigen Verfahren wenn etwa Unterlagen bei Rechtsanwälten beschlagnahmt wurden. Bisher mussten Richter, die mit der Causa nichts zu tun hatten, diese Fälle prüfen. Das bedeutet monatelanges Aktenstudium. Das soll gestrafft werden, sagt Pilnacek, aber ohne die Rechte der Betroffenen zu schmälern, so der Sektionschef. Er betont, dass auch weiterhin Beschweren bei Gericht möglich sein sollen.