Eigener Senat eingerichtet

Korruptionsbekämpfer auch am OGH

Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) das Thema Korruption ins Visier genommen. Am OGH wurde ein eigener Richterfachsenat eingerichtet, der sich speziell mit Korruption und Amtsdelikten befassen wird.

Abendjournal, 1.3.2012

Chefsache

Der Senat 17 wird ab sofort sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden in Fällen von Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme sowie sonstige strafbare Verletzungen der Amtspflicht behandeln. Den Vorsitz führt OGH-Präsident Eckart Ratz selbst.

Klare Grenzen

Ziel ist es, Klarheit in zentrale Rechtsfragen zu bringen, sagt OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher. Als Beispiel nennt er die Frage, wie weit der strafrechtliche Beamtenbegriff reicht und auch Kabinettschefs darunter fallen. Es soll eine klare Leitjudikatur geschaffen werden, um klare Grenzen zwischen strafbarem und straflosen Verhalten zu ziehen, so Kirchbacher."Alle sollen wissen, wo macht man sich strafbar und wo kann man unbedenklich agieren."

Auch bei den geplanten neuen Antikorruptionsgesetzen kann der neu geschaffene Fachsenat nach ersten Urteilen rasche Rechtssicherheit durch höchstgerichtliche Entscheidungen schaffen, heißt es beim OGH.