Sterbehilfe: Fall fürs Höchstgericht
In London hat das Höchstgericht entschieden, den Fall des völlig gelähmten ehemaligen Rugby Spielers Tony Nicklinson anzuhören. Er ist fast vollständig gelähmt und klagt jetzt auf das Recht auf Sterbehilfe.
8. April 2017, 21:58
Tony Nicklinson erlitt vor sieben Jahren einen Schlaganfall und ist seitdem körperlich fast vollständig gelähmt, er kann nur seine Augen bewegen ist aber bei vollem Bewusstsein. Der Ex-Sportler möchte durch einen Arzt getötet werden, da er physisch nicht fähig ist, sich selbst das Leben zu nehmen. Nach britischem Gesetz wäre dies Mord. Nicklinson klagt auf eine Änderung, er möchte, dass die sogenannte „einvernehmliche Tötung“ erlaubt wird.
Abendjournal, 12.3.2012
Aus London,
Klage auf Gesetzesänderung
Die Anhörung vor dem Höchstgericht ist ein erster Durchbruch für Tony Nicklinson. Seit sieben Jahren kämpft er vor Gericht für seinen Tod. Sie seien beide hocherfreut über die Entscheidung, sagt seine Frau Jane Nicklinson. Der ehemalige Rugby Spieler leidet am sogenannten Locked-in-Syndrom. Er ist an einen Rollstuhl gefesselt, kann nur noch über die Bewegung seiner Augen mit der Außenwelt kommunizieren.
Sein Fall geht weiter als alle anderen Sterbehilfe Fälle, mit denen sich die britische Justiz bisher beschäftigt hat. Nicklinson ist nicht todkrank, er empfindet sein Leben aber als unerträglich und will, dass ein Arzt ihn tötet. Er klagt auf eine Gesetzesänderung, Großbritannien soll die sogenannte „einvernehmliche Tötung“ einführen. Nicklinsons Frau Jane sagt, ihr Mann wolle nicht morgen sterben, aber er brauche die Gewissheit, sein Leben beenden zu können, wenn er es nicht mehr bewältigen könne.
Ministerium fühlt sich nicht zuständig
Das britische Justizministerium argumentiert, es sei nicht die Aufgabe des Höchstgerichts, die Tötung eines Menschen zu erlauben. Über eine mögliche Gesetzesänderung könne nur das Parlament entscheiden. Juristen rechnen damit, dass der Fall weiter an den Obersten Gerichtshof geht.