Kein Zusammenhang mit Abgeordnetenamt

Amon wird voraussichtlich ausgeliefert

Die Immunität des ÖVP-Abgeordneten Werner Amon dürfte aufgehoben werden und damit kann er durch die Staatsanwaltschaft befragt werden. Denn dem Ansuchen der Ermittler wird wahrscheinlich stattgegeben. Davon gehen zumindest führende Mitglieder des parlamentarischen Immunitätsausschusses aus.

Mittagsjournal, 15.3.2012

Auslieferung ist "Praxis"

Konkret geht es laut Staatsanwaltschaft um den Verdacht der Geldwäsche, und zwar rund um Zahlungen des Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖVP-Arbeitnehmerbund (ÖAAB), dessen Generalsekretär Werner Amon damals war. In dieser Causa will die Staatsanwaltschaft Werner Amon als Beschuldigten befragen, und das mit Zustimmung der Oberstaats-Anwaltschaft und des Justizministeriums. Der Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft ist bereits im Parlament und jetzt für die Abgeordneten auch einsehbar.

Die Mitglieder des Immunitätsausschusses werden nun beurteilen, ob sie diesen Antrag unterstützen. Aber bereits jetzt scheint klar, dass die Immunität des Werner Amon in diesem Fall aufgehoben wird. Wolfgang Großruck (ÖVP), Obmann des Ausschusses, sagt, das sei bisherige Praxis. Denn die Immunität gelte nur im Zusammenhang mit der direkten politischen Tätigkeit, was in diesem Fall offenbar nicht zutreffe. Ähnlich beurteilt es Otto Pendl (SPÖ), Obmann-Stellvertreter. Auch er sieht die Auslieferung Amons, "wenn das alles so ist".

Breite Übereinstimmung

Aber nicht nur die Vertreter der Regierungsparteien sehen das so, sondern auch die Opposition. Dieter Brosz von der Grünen hebt hervor, es gehe ja nicht um die Abgeordnetentätigkeit Amons. Auch Johannes Hübner von der FPÖ sagt, es gebe in diesem Fall keinen Immunitätsschutz, weil davon "eher auszugehen ist, dass ein unmittelbarer politscher Zusammenhang mit dem Mandat nicht besteht." Gerald Grosz vom BZÖ hingegen will derzeit noch nichts sagen.

Entscheidung noch im März

Mit der Aufhebung der Immunität von Werner Amon könnte es jetzt rasch gehen, sie könnte bereits in Sitzungen des Immunitätsausschusses und des Nationalrats Ende März beschlossen werden. Damit steht dann der staatsanwaltschaftlichen Befragung des ÖVP-Abgeordneten Werner Amon nichts mehr im Wege. Ein Ansinnen, das die Staatsanwaltschaft in Wien nicht allein und selbständig entschieden hat und auch gar nicht entscheiden kann. Denn ein solcher Antrag auf Befragung von Abgeordneten ist genehmigungspflichtig und bedarf der Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft und auch noch des Justizministeriums. Dieser Antrag wurde auch deshalb jetzt gestellt, weil sonst die Causa verjährt gewesen wäre, heißt es von der Staatsanwaltschaft.