Nach U-Haft vor drei Jahren

Meinl Bank klagt Gutachter

Vor drei Jahren sorgte die kurze Untersuchungshaft von Meinl Bankchef Julius Meinl für Schlagzeilen. Diesen Jahrestag nimmt die Meinl Bank nun zum Anlass, um wieder eine Klage einzubringen. Diesmal wird der damalige Gerichtssachverständige verklagt. Sein Gutachten, auf dessen Basis die U-Haft Meinls erfolgte, sei fehlerhaft, tendenziös und fachlich unhaltbar gewesen, so der Vorwurf der Bank.

Abendjournal, 3.4.2012

Kaution auf Eis

Ohne das Gutachten des damaligen Sachverständigen Thomas Havranek hätte es keinen Haftbefehl und auch keine 100 Millionen Euro Kaution gegeben, heißt es bei der Meinl-Bank. Bis heute ist die hohe Kaution nicht an Meinl zurück gegeben worden, obwohl das Gericht Havranek bereits 2009 wegen Befangenheit abberufen hatte, heißt es in einer Aussendung der Bank, die einmal mehr auch dem zuständigen Staatsanwalt Befangenheit vorwirft.

Klage eingebracht

Die 10 Millionen Euro Klage wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingebracht. Auf 44 Seiten wird dargestellt, dass Meinl und der Bank durch die Untersuchungshaft ein erheblicher Reputations- und Einnahmenverlust entstanden ist. Ausgelöst eben durch das aus Meinl-Sicht fehlerhafte Gutachten Havraneks. Eine Klage, die sich die Bank einiges kosten lässt. Denn bei einem Streitwert in Höhe von 10 Millionen Euro sind gleich bei Einbringen der Klage Gerichtsgebühren in Höhe von 120.000 Euro fällig.

Gutachter weist Schuld von sich

Thomas Havranek selbst zeigt sich gelassen. Ich kenne die Klage bisher nicht, sagt Hvranek, aber Meinl bekämpft seit Jahren U-Haft, Kaution und mein Gutachterhonorar durch alle Instanzen und hat bisher in allen Fällen verloren, so Hvranek.