Mit Menschenrechtsbeirat und Kontrollen
Volksanwaltschaft mit mehr Kompetenzen
Die Volksanwaltschaft wird ab 1. Juli eine Super-Behörde. Künftig werden alle Einrichtungen kontrolliert, in denen Menschen auf unterschiedliche Art und Weise angehalten werden. Das sind Justizanstalten, Kasernen, Alten- und Pflegeheime und Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche. Auch der neue Menschenrechtsbeirat ist künftig in der Volksanwaltschaft angesiedelt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 11.4.2012
Unangekündigte Kontrollen möglich
Es ist die größte Umstrukturierung in der Geschichte der Volksanwaltschaft. Ab 1. Juli müssen alle Bediensteten in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen nicht ganz freiwillig untergebracht sind, damit rechnen, jederzeit unangekündigt kontrolliert zu werden, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek.
Menschenrechtsbeirat übersiedelt
Der Menschenrechtsbeirat, der bisher im Innenministerium angesiedelt war, wurde aufgelöst und wird in der Volksanwaltschaft völlig neu. Und auch eine neue Vorsitzende gibt es schon: die Grazer Universitätsprofessorin Renate Kicker. Bisher war die Tätigkeit des Menschenrechtsbeirats auf Einrichtungen, in denen Asylwerber untergebracht sind, beschränkt. Jetzt wird das Aufgabengebiet ausgeweitet - auch für die neue Chefin eine Herausforderung.
Die bisherige stellvertretende Beiratsvorsitzende bleibt in ihrem Amt: die Universitätsprofessorin Gabriele Kucsko-Stadelmayer. Sie räumt zwar ein, dass der Menschenrechtsbeirat in seiner bisherigen Form in manchen Bereichen eingeschränkt war, er habe dennoch viel zur Verbesserung der Polizeiarbeit in Österreich beigetragen. Aber: die Ansiedlung in der Volksanwaltschaft sei jedenfalls erfolgversprechend.
4.000 Einrichtungen
Heute Nachmittag findet die konstituierende Sitzung des neuen Menschenrechtsbeirats statt. Nächster Schritt ist dann die Zusammensetzung der Kommission, die die insgesamt 4.000 Einrichtungen kontrolliert.