Vorarlberg und Salzburg preschen vor

Gläserne Parteikassen

Was im Bund seit Jahren nicht gelingt, obwohl bereits ebenso lang von den Regierungsparteien angekündigt, das setzen jetzt ein rotes und ein schwarzes Bundesland um: Salzburg und Vorarlberg führen ab kommendem Jahr gläserne Parteikassen ein. Darauf haben sich in beiden Bundesländern SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne, also alle vier im Landtag vertretenen Parteien geeinigt.

Mittagsjournal, 20.4.2012

Vbg.: Spenden ab 1.000 Euro

Zwei Länder zeigen vor, wie es auch auf Bundesebene gehen könnte: In Vorarlberg müssen künftig alle Spenden ab 1.000 Euro offengelegt werden - betroffen davon sind nicht nur die Parteien selbst sondern auch ihre Teil- und Vorfeld-Organisationen - vom ARBÖ bis zum Bauernbund. Anonyme Spenden sind verboten. Die Parteien müssen darüber hinaus auch Berater und Werbeunternehmen angeben, wenn höhere Entgelte als 1.000 Euro bezahlt werden, Fördermittel müssen zwingend für jenen Zweck verwendet werden, für den sie vergeben worden sind.

Strafen vorgesehen

Die Buchführung der Parteien in Vorarlberg wird in Zukunft von Wirtschaftstreuhändern geprüft und der daraus folgende Rechenschaftsbericht im Amtsblatt für Vorarlberg veröffentlicht - die Berichte sind damit auch im Internet abrufbar. Verstößt eine Partei gegen die neuen Transparenzregeln, wird in Höhe der nicht veröffentlichten Spende die Parteienförderung gekürzt, bei zweckwidriger Verwendung von Förderungen können diese zurückgefordert werden.

Salzburg schon ab 500 Euro

Noch strenger als in Vorarlberg sind die geplanten Regelungen in Salzburg: Hier haben sich die Parteien darauf geeinigt, alle Spenden ab 500 Euro dem Rechnungshof offenzulegen, diese werden dann im Internet veröffentlicht - bei Verstößen gibt es Strafen, bis zum Dreifachen der nicht offengelegten Summe.

Als Spenden gelten dabei nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachspenden und verliehenes Personal - erfasst werden auch in Salzburg nicht nur die Parteien sondern auch ihre Vorfeld, Teil und befreundeten Organisationen sowie alle Mandatare bis hinunter auf die Gemeindeebene.

Spendenverbot für Kammern

Darüber hinaus kommt in Salzburg auch ein Spenden- und Inseraten-Verbot: Kammern und Interessenvertretungen sowie öffentliche Unternehmen, an denen das Land mit mindestens einem Viertel oder die Gemeinden mit mindestens der Hälfte beteiligt sind, dürfen den Parteien überhaupt nichts mehr spenden. Und im Wahlkampf dürfen die Parteien in Salzburg künftig maximal 300.000 Euro für Inserate und Spots ausgeben - auch das wird von einem unabhängigen Institut überprüft.