Haftstrafen bei Verstößen
Grüne: "Gütesiegel" für Parteispenden-Regel
Die Grünen haben ihr Transparenz-Paket für Parteispenden bereits geschnürt. Vorbild ist Deutschland. Wie im Nachbarland sollen auch in Österreich künftig Vergehen streng bestraft werden. Wer Spenden nicht veröffentlicht, soll das Doppelte bzw. Dreifache dessen zahlen müssen, was die Parteien nicht richtig angegeben haben. Auch Haftstrafen sollen möglich sein.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.4.2012
"Gläserne Kassen" auch für Länder
Die Grünen wollen ihrem Ruf gerecht werden. Als "saubere Partei". Vizeparteichef und Budgetsprecher Werner Kogler sagt, man präsentiere die Reinheitsbestimmungen für gläserne Parteikassen und saubere Politiker. Fünf Kriterien müsse ein "grünes Siegel" erfüllen. Zum einen müsse klar erkennbar sein, was unter Spende zu verstehen ist: Geld, Sachleistungen und Personal.
Die "gläsernen Kassen" sollten nicht nur für die Bundesparteien und deren Vorfeldorganisationen bzw. die Bünde gelten, sondern auch für die Länderparteien. Dass da Salzburg und Vorarlberg vorgeprescht sind, sei begrüßenswert, sagt Kogler, aber aus der Gesetzesvorlage sei durchgesickert, dass die Länder ausgeschlossen sind.
Ab 500 Euro
Offengelegt werden sollen auch Firmen, an denen Parteien beteiligt sind. Diese Kapitalflüsse sollten auch transparent werden, fordert Kogler. Nicht unwesentlich, die untere Grenze für die Veröffentlichung. Diese sollte bei 500 Euro liegen. Alles darüber sollte in einer Liste erfasst werden und in einem Jahresbericht fließen. Großspenden ab 7.000 Euro sollten zeitnahe im Internet veröffentlicht werden.
Haftstrafen wie in Deutschland
Wer sich an all dies nicht hält, soll bestraft werden. Werner Kogler denkt nicht nur an Verwaltungsstrafen, sondern auch an Haftstrafen. Deutschland gebe hier die Richtung vor, sagt Kogler. In Deutschland muss jemand, der Geldflüsse "verschleiert" mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafen rechnen. Die Grünen befürchten, dass die Regierung davon Abstand nehmen wird.
Die Grünen fordern überdies die Einrichtung einer Kontroll- und Schiedsstelle.