Grundsatzeinigung bei Klausur

Regierung: Transparenz ohne Länder

Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur auf dem Wiener Kahlenberg grundsätzlich auf ein Transparenzpaket geeinigt. Offen blieb allerdings, in welcher Form die Länder in die Regelung der Parteispenden einbezogen werden. Dafür soll in den nächsten zwei Wochen eine Lösung gefunden werden.

Abendjournal, 27.4.2012

Ab 5.000 Euro

Geht es nach der Regierungsvereinbarung, müssen Parteien künftig Spenden ab 5.000 Euro öffentlich machen und ihre Beteiligungen offenlegen. Abgeordnete haben ihre Nebenjobs kundzutun und wie viel sie in etwa daraus lukrieren. Begrenzt werden die Aufwendungen für Wahlkämpfe mit sieben Millionen Euro. Ferner abgesegnet wurde das Lobbyisten-Register, wobei Kammern und Interessensverbände neben der Art ihrer Tätigkeit bloß die Gesamtzahl der Interessensvertreter und die Kosten dafür angeben müssen.

Uneinigkeit über Länder

Allerdings blieb bei der Klausur ein nicht unwesentlicher Punkt offen, nämlich inwieweit die Länder vor allem bezüglich der Parteispenden einbezogen werden. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) plädierte in der Pressekonferenz Freitagmittag für eine gesetzliche Einbindung, Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) meinte, die Länder könnten auch ihre eigenen Regelungen wählen, wenn diese mindestens so streng seien wie jene des Bundes.

Oppositionspartei muss zustimmen

Eine Lösung gefunden werden soll nun bis Mitte Mai. Für den 15. dieses Monats ist der Beschluss des Pakets im Ministerrat vorgesehen. Danach soll gemeinsam mit der Opposition verhandelt werden, um eine Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen. Den Beschluss im Nationalrat erhofft sich Faymann im Juli. (Text: APA, Red.)

Das Paket im Detail

Parteispenden
Parteien müssen künftig alle Zuwendungen über 5.000 Euro unter Nennung des Spenders offenlegen - und zwar in einer einmal jährlich vom Rechnungshof zu publizierenden Liste. Sofort veröffentlicht werden müssen Spenden über 50.000 Euro. Einbezogen werden sowohl die Parteien als auch ihre Teilorganisationen (ÖVP-Bünde) und die ihnen nahestehenden Organisationen (SP-Gewerkschafter, SP-Pensionisten).

Spendenverbote
Außerdem geplant sind eine Reihe von Spendenverboten - allen voran ein Verbot von Parteispenden (nicht aber Inseraten und Sponsoring) durch vom Rechnungshof kontrollierte Unternehmen (also jene Unternehmen, die vom Staat - etwa mit einer mehr als 50-prozentigen Beteiligung - beherrscht werden). Pikant daran: Die im U-Ausschuss wegen verdeckter Wahlkampfspenden zuletzt zerzauste Telekom Austria (28,4 Prozent Staatsanteil) wird vom Spendenverbot nicht erfasst. Verboten werden u.a. auch anonyme Spenden und "Spendenwäsche" über 1.000 Euro sowie Barspenden und Auslandsspenden über 2.500 Euro. Öffentlich-rechtliche Körperschaften (Kammern) sowie spendenbegünstigte Einrichtungen (Umwelt, Soziales, Entwicklungshilfe) dürfen ebenfalls nicht spenden.

Prüfung und Sanktionen
Bei Verstößen gegen die Rechenschaftspflichten (siehe unten) sind Geldstrafen bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Verstöße gegen die Spendentransparenz sollen mit Strafen bis zum Dreifachen des nicht deklarierten Betrags sanktioniert werden. Geprüft werden sollen die Angaben der Parteien von (regelmäßig auszuwechselnden) Wirtschaftsprüfern. Diese sollen ihre Unterlagen dann dem Rechnungshof zur Verfügung stellen, der beim Verdacht auf Verstößen das Kanzleramt informieren soll, das die Sanktionen verhängt. Eine echte Rechnungshofprüfung der Parteifinanzen ist allerdings nicht geplant. Auch strafrechtliche Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Rechenschaftspflichten
Erweitert werden auch die sonstigen Rechenschaftspflichten der Parteien. Sie müssen weiterhin einen jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlichen. Dieser muss künftig aber zusätzliche Informationen umfassen. Konkret die Summe der Zuwendungen von parteinahen Organisationen sowie die Erträge aus Sponsoring und Inseraten.

Parteiunternehmen
Im Rechenschaftsbericht aufgeführt werden muss künftig auch eine Liste der parteinahen Unternehmen (ab einer direkten Beteiligung von 5 Prozent bzw. indirekten Beteiligung von 10 Prozent). In weiterer Folge soll der Rechnungshof dann bei den von ihm geprüften Unternehmen die Summe der mit diesen Parteiunternehmen abgewickelten Geschäfte abfragen und diese Angaben veröffentlichen. Auch hier gilt allerdings das Manko, dass der Rechnungshof nur für Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung zuständig ist (z.B. Landesenergieversorger).

Wahlkampfkosten
Die Wahlkampfkosten sollen mit 50 Prozent des Gesamtbetrags der öffentlichen Wahlkampfkostenrückerstattung begrenzt werden (dzt. 7 Mio. Euro). Über Sanktionen ist nichts bekannt.

Geltungsbereich und Inkrafttreten
In welcher Form die Landesparteien in die Neuregelung einbezogen werden, ist noch offen. Die SPÖ ist für ein Bundesgesetz (in diesem Fall würden die Finanzen und Spendenlisten der Landesparteien in den Rechenschaftsbericht des Bundes aufgenommen). Die ÖVP will den Ländern eigene Regeln ermöglichen (sie würden Finanzen und Spenderlisten also getrennt vom Bund veröffentlichen), wobei die Bundesregeln als Mindeststandard gelten sollen.

In Kraft treten sollen die Regeln im Jänner 2013. Der erste Rechenschaftsbericht nach den neuen Kriterien würden also im Herbst 2014 veröffentlicht.

Ausnahmen
Von der Spendenoffenlegung ausgenommen bleiben sollen parteinahe Hilfsorganisationen (Volkshilfe, Hilfswerk) sowie Sportorganisationen (ASKÖ, Sportunion). Für sie soll allerdings ein "absolutes Spendenverbot" an politische Parteien gelten.