Parteispenden, Lobbying-Register, Anfütterungsverbot
Regierung präsentiert Antikorruptions-Paket
Das Antikorruptions-Paket der Regierung ist in der Zielgeraden. Die SPÖ-ÖVP-Koalition präsentiert das Paket öffentlichkeits-wirksam bei einer Regierungs-Klausur in Wien. Bis zuletzt hatte es noch Uneinigkeit in Sachen Parteispenden gegeben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 27.4.2012
Neu geregelt werden soll auch ein Lobbyisten-Register sowie ein Anfütterungs-Verbot für Politiker. Außerdem sollen Nebenjobs von Politikern offengelegt werden. Vor allem aber geht es um Partei-Spenden und die Parteien-Finanzierung – das soll künftig transparent und klar ersichtlich sein. Bei diesem Punkt hat es bis zuletzt ein heftiges koalitions-internes Gerangel gegeben. Zusätzlich soll auch eine Wahlkampfkosten-Obergrenze festgelegt werden.
Genaue Obergrenze noch offen
Vor allem die Neuregelung für Parteispenden hat der Koalition am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Klar scheint zwar, ab welcher Höhe diese Spenden offen gelegt werden müssen, wahrscheinlich ab 5.000 Euro, weniger klar war bis zuletzt wer oder was als Partei gilt oder nur eine parteinahe Organisation ist. Der Unterschied - die einen müssen alles in einem Rechenschaftsbericht darlegen, die anderen nur jede Beträge ausweisen, die sie als Spende erhalten oder einer Partei gespendet haben.
Ein Gerangel gab es auch um die Frage, inwieweit parteinahe Firmen ihre Finanzen und Geschäfte darlegen müssen. Bei der Spenden-Offenlegung gibt es noch weitere Geldlimits. So sollen anonyme Spenden oder Spenden aus dem Ausland ab 1.000 bzw. 1.500 Euro verboten werden. Und Spenden über 50.000 Euro müssen am selben Tag noch dem Rechnungshof gemeldet werden, der überhaupt für die Kontrolle zuständig sein soll. Unbestritten ist auch, dass Verstöße gegen das Gesetz streng geahndet werden sollen, mit dem bis zu Dreifachen der verschleierten Summe.
Anfüttern verboten
Strenge Strafen sind auch für das sogenannte Anfüttern vorgesehen, die Annahme von teuren Geschenken kann sogar mehrere Jahre Haft für Politiker bedeuten. Nach dem neuen Anfütterungs-Verbot soll künftig schon der Versuch der Beeinflussung strafbar, nur mehr Einladungen und Geschenke bis zu 100 Euro erlaubt sein. Allerdings mit der Ausnahme, der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen sei nicht als Anfüttern zu werten.
Nebenbeschäftigungen und Lobbyisten-Register
Die beiden anderen Gesetze des Transparenz-Pakets sollen vor allem dazu dienen, bestimmte Interessenslagen ersichtlich zu machen. Zum einen sollen Nebenbeschäftigungen und ehrenamtliche Jobs von Politikern offen gelegt werden, um deren Funktionen und Interessen aber auch deren Einkommen darzulegen.
Zum anderen wird es ein Lobbyisten-Register geben, das Aufschluss geben soll, für welche Interessen oder Organisation in welchen Auftrag und mit wie viel Geld jemand für eine bestimmte Sache lobbyiert.
Wahlkampfkosten gedeckelt
Zudem will die Regierung die Wahlkampfkosten beschränken. Jede Partei soll maximal sieben Millionen Euro für ihre Nationalrats-Wahlkämpfe ausgeben. Wer diese Grenze überschreitet, wird finanziell bestraft und bekommt weniger Geld von der sogenannten Wahlkampfkosten-Rückerstattung.
Dieses Maßnahmenpaket, mit möglicherweise noch kleinen Änderungen, will heute die SPÖ-ÖVP-Koalition präsentieren.
Diese Maßnahmen und strengeren Regeln wurden von der Regierung bereits vor mehr als einem Jahr angekündigt, nach Auffliegen der Affäre um den Ex-ÖVP-Politiker Ernst Strasser. Monatelang ist nichts wirklich weitergegangen, erst als sich die Regierung selbst terminlich unter Druck gesetzt hat. Allerdings dürfte es noch kein fix fertiges Paket sein, sondern erst eine grobe Festlegung in einer Punktation.