AUVA contra Krankenkassen

Freizeitunfälle: Streit ums Geld

Jährlich verünglücken mehr als 250.000 Arbeitnehmer in ihrer Freizeit. Viele von ihnen werden in Unfallspitälern behandelt. Für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die eigentlich nur für Arbeitsunfälle zuständig ist, entstehen dadurch hohe Kosten - einen Teil davon sollen die Gebietskrankenkassen nun zurückerstatten.

Abendjournal, 3.5.2012

Kleinbetriebe belastet

88 Prozent aller Behandlungen in den Unfallkrankenhäusern der AUVA betreffen Freizeitunfälle. Die Folgekosten wie etwa den Krankenstand tragen auch die Unternehmen - für Kleinbetriebe könne das existenzbedrohend sein, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl. Er möchte, dass Betriebe mit bis zu fünfzig Beschäftigten, die nach Unfällen Entgeltfortzahlungen zu leisten haben, diese Kosten zurückbekommen.

Ausgleich durch Gebietskrankenkassen

Dieses Geld soll von den Gebietskrankenkassen kommen, fordert Leitl. Denn die Gebietskrankenkassen würden davon profitieren, dass viele Freizeitunfälle in den Unfallkrankenhäusern und nicht in den allgemeinen Krankenhäusern behandelt werden. Die AUVA habe dadurch sozusagen ein Guthaben bei den Krankenkassen, von dem ein Teil für die Unterstützung der Kleinbetriebe zweckgewidmet werden soll.

Pflichtversicherung denkbar

Eine andere Idee, die Kosten von Freizeitunfällen zu senken, sind Selbstbehalte für Freizeitsportler mit riskanten Hobbys. Allerdings sei es schwierig zu definieren, was unter einem riskanten Hobby zu verstehen sei, meint Leitl. Man könne zwar Unfallstatistiken hernehmen, komme so aber in Diskussionen, die letzten Endes nur schwer objektivierbar seien. Denkbar wäre für Leitl auch eine verpflichtende pauschale Freizeitunfallversicherung, die jeden Arbeitnehmer knapp zehn Euro im Monat kosten würde.