AUVA contra Krankenkassen
Freizeitunfälle: Streit ums Geld
Jährlich verünglücken mehr als 250.000 Arbeitnehmer in ihrer Freizeit. Viele von ihnen werden in Unfallspitälern behandelt. Für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die eigentlich nur für Arbeitsunfälle zuständig ist, entstehen dadurch hohe Kosten - einen Teil davon sollen die Gebietskrankenkassen nun zurückerstatten.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 3.5.2012
Kleinbetriebe belastet
88 Prozent aller Behandlungen in den Unfallkrankenhäusern der AUVA betreffen Freizeitunfälle. Die Folgekosten wie etwa den Krankenstand tragen auch die Unternehmen - für Kleinbetriebe könne das existenzbedrohend sein, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl. Er möchte, dass Betriebe mit bis zu fünfzig Beschäftigten, die nach Unfällen Entgeltfortzahlungen zu leisten haben, diese Kosten zurückbekommen.
Ausgleich durch Gebietskrankenkassen
Dieses Geld soll von den Gebietskrankenkassen kommen, fordert Leitl. Denn die Gebietskrankenkassen würden davon profitieren, dass viele Freizeitunfälle in den Unfallkrankenhäusern und nicht in den allgemeinen Krankenhäusern behandelt werden. Die AUVA habe dadurch sozusagen ein Guthaben bei den Krankenkassen, von dem ein Teil für die Unterstützung der Kleinbetriebe zweckgewidmet werden soll.
Pflichtversicherung denkbar
Eine andere Idee, die Kosten von Freizeitunfällen zu senken, sind Selbstbehalte für Freizeitsportler mit riskanten Hobbys. Allerdings sei es schwierig zu definieren, was unter einem riskanten Hobby zu verstehen sei, meint Leitl. Man könne zwar Unfallstatistiken hernehmen, komme so aber in Diskussionen, die letzten Endes nur schwer objektivierbar seien. Denkbar wäre für Leitl auch eine verpflichtende pauschale Freizeitunfallversicherung, die jeden Arbeitnehmer knapp zehn Euro im Monat kosten würde.
Schieflage
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist per Gesetz nur für Arbeitsunfälle zuständig. Tatsächlich übernimmt sie aber auch die Behandlung von Freizeitunfällen. Gleichzeitig übernehmen die Krankenkassen auch Patienten mit Arbeitsunfällen. Rechnet man die Leistungen gegeneinander auf, entsteht der AUVA ein "Guthaben" von fast 300 Millionen Euro bei den Krankenkassen. Von diesen möchte die AUVA einen Teil zurück, um das Geld Kleinbetrieben zur Verfügung zu stellen, die von den Folgekosten der Unfälle ihrer Mitarbeiter besonders schwer belastet werden.