Unterschiedliche Leistungen der Länder

Armutskonferenz kritisiert Mindestsicherung

Die Armutskonferenz kritisiert die Regelungen zur Mindestsicherung. Eine Evaluierungsstudie habe gezeigt, dass es hohe Differenzen bei den Leistungen in den Bundesländern gebe. Es gebe unterschiedliche Ansprüche meist ohne sachliche Rechtfertigung, so Sozialexperte Martin Schenk. Die Mindestsicherungsgesetze würden in ihrer Unübersichtlichkeit den alten Sozialhilfegesetzen in nichts nachstehen.

Mittagsjournal, 10.5.2012

"Die Mindestsicherung ist das zweite Netz im österreichischen Sozialstaat und damit auch das letzte", so die Armutskonferenz zur Notwendigkeit der Evaluierung. "Nach ihr kommt nichts mehr." Konstruktionsfehler in der Gesetzgebung hätten daher gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen. Allerdings habe es nicht nur Verschlechterung gegeben. Eine Verbesserung zum alten Sozialhilfegesetz sei unter anderem die Einbeziehung aller Nichtversicherten in die Krankenversicherung.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern in einem Beispiel: ein Obdachloser in Wien erhält 752 Euro an Existenzsicherung, in Salzburg 564 Euro. (Text: APA, Red.)